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Nachricht vom 02.11.2015    

Raubach: Vertrag über Funkmast am Sportplatz strittig

Am 10. April 2014 hat der damalige Ortsbürgermeister Harald Hachenberg mit der DFMG Deutsche Funkmast GmbH einen Vertrag über die Vermietung von Teilen der Parkplatzfläche am Raubacher Sportplatz, Flur 10, Flurstück 260, abgeschlossen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 15 Jahren mit Option der Verlängerung. Es gibt so einige Ungereimtheiten.

Raubach. Derzeit ist der Funkmast noch in der Planungsphase. In der letzten Sitzung des Raubacher Rates, die abgesagt werden musste, war das Thema im öffentlichen Teil auf der Tagesordnung. In der neuesten Einladung für Mittwoch, den 4. November um 19 Uhr im Schützenhaus Raubach fehlt das Thema im öffentlichen Teil. Laut Bürgermeister Rudolph soll es nun im nicht öffentlichen Teil behandelt werden.

Es stellt sich nun die Frage, woher dieser Sinneswandel kommt? Wir hatten vor der letzten Sitzung keine Antwort auf unsere Fragen per E-Mail bekommen. Deshalb haben wir nun intensiv recherchiert. Funkmasten sind gerade in der Bevölkerung ein sehr sensibles Thema. Nach Informationen des NR-Kuriers gibt es Ungereimtheiten, denn die Ortsgemeinde hat unter Führung des neuen Bürgermeisters einen Anwalt mit der Prüfung des Vertrages bereits Ende letzten Jahres bemüht.

Diese Prüfung hat ergeben, dass der Vertrag juristisch „sicherlich so rechtmäßig ist“. Allerdings erscheint dem Anwaltsbüro fraglich, „ob auch die wirtschaftlichen Interessen der Gemeinde angemessen abgebildet sind“.



Im Vertrag, der dem NR-Kurier vorliegt, ist festgelegt, dass die Laufzeit für die Gemeinde 15 Jahre beträgt und durch Optionen auf 30 Jahre verlängert werden kann. Während die Funkmast GmbH mit einer Frist von 18 Monaten kündigen kann. Der Mietpreis ist festgeschrieben und beträgt 1.700 Euro netto pro Jahr. Hierin sind alle anfallenden Nebenkosten außer den Stromkosten enthalten. Die Gemeinde ist verpflichtet die ungehinderte Zufahrt das ganze Jahr rund um die Uhr zu gewährleisten. Damit besteht zum Beispiel eine besondere Räum- und Streupflicht im Winter.

Was in dem Vertrag fehlt, ist eine sogenannte Wertsicherungsklausel, in der geregelt wird, dass der Mietpreis bei größeren Änderungen angepasst werden kann. Dies bemängelt auch das Anwaltsbüro. Das Büro berichtet auch von einem Fall, in dem in Koblenz weit mehr als das doppelte gezahlt wird. Wurden im Vorfeld Vergleiche gezogen?

In Raubach kursiert das Gerücht, dass der Vertrag vom damaligen Bürgermeister ohne Zustimmung des Rates geschlossen worden sein soll. Dies dementiert der jetzige Bürgermeister Rudolph. Es bleibt die Frage, warum dann der Vertrag durch einen Anwalt nachträglich geprüft wird und das Ergebnis jetzt erst nicht öffentlich in den Rat kommt. (woti)



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