Wer muss Stromanschluss Ortsmitte Puderbach bezahlen?
Mit Verkauf der letzten Wohneinheit und dem Einzug des Obsthändlers in das neue Gebäude der Ortsmitte Puderbach nun voll belegt. Die Investorengesellschaft hatte bereits bei der Planung das eigene Architekturbüro, eine Arztpraxis, Bäckerei/Café, Postagentur mit Bürgerbüro, Kosmetikstudio und vier Wohneinheiten vorgesehen.
Puderbach. Die neue Ortsmitte von Puderbach kommt bei der Bevölkerung gut an. Neben viel Sonnenschein hängen aber auch ein paar dunkle Gewitterwolken über der „Neuen Ortsmitte“: Das Grundstück wurde dem Investor von der Ortsgemeinde als voll erschlossen verkauft. Das bezog sich laut Zusage des damaligen Ortsbürgermeisters Kurt Niess auch auf den Stromanschluss. Es wurde damals ausdrücklich betont, dass genügend Strom auf dem Grundstück vorhanden sei. Als aber im Frühjahr der Hausanschluss erfolgen sollte, wurde laut Bauherr der Zugriff auf zwei in der Nähe des Gebäudes stehende Stromverteiler von der Gemeinde mit der Begründung verweigert „...das brauchen wir für unsere eigenen Veranstaltungen in der Dorfmitte“.
Die MKC als Bauherr war nun im Zugzwang, selbst mit dem Stromversorger einen Vertrag für die Erschließung des Gebäudes zu schließen, weil erstens die Gemeinde selbst im notariellen Kaufvertrag einen Passus mit Fertigstellung des Gebäudes zur Jahresmitte verlangt hatte, und zweitens bereits mit dem Inhaber der Bäckerei und Café ein Mietvertrag mit Rücktrittsrecht bei verzögerter Fertigstellung abgeschlossen war.
Hindernisse bei der Kabelverlegung von der nächsten Trafostation unter der Mittelstraße hindurch erhöhten die Anschlusskosten dann auf insgesamt rund 25.000 Euro, die nicht im Baubudget der Gesellschaft eingeplant waren. Die Ortsgemeinde verweigerte die Zahlung dieser Erschließungskosten. Selbst die Bitte an Bürgermeister Volker Mendel zu einem Gespräch mit gütlicher Einigung wurde vom neuen Puderbacher Ortsbürgermeister Manfred Pees abgelehnt. Da sich die MKC im Recht sieht, wird dem Geschäftsführer Paitzies, der selbst als Schöffe beim Landgericht Koblenz bestellt ist, nichts anderes übrig bleiben, als Klage gegen die Ortsgemeinde einzureichen. Leider wirft diese Situation einen Schatten auf die sonst insgesamt positive Zusammenarbeit.
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Manfred Pees, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Puderbach erklärt auf Anfrage zu den Vorwürfen, dass „beim Grundstücksverkauf noch nicht feststand, welcher Stromverbrauch für das neue Gebäude benötigt wird. Als es dann während der Bauphase um die Leistung des Stromanschlusses ging und was von den Mietern an Anschlusswerten benötigen wird, stellte sich heraus, dass die angesprochenen Stromverteiler die geforderte Leistung nicht hergeben. Dies hat der Stromversorger festgestellt. Von einer Weigerung der Gemeinde kann überhaupt keine Rede sein.“
Mit den Bauherren haben nach Aussage von Manfred Pees danach zwei Gespräche in größerer Runde stattgefunden. Die Ortsgemeinde sieht es so, dass „es nicht ihre Aufgabe als Verkäufer des Grundstücks ist, dafür zu sorgen, auch erhöhte Stromanschlusswert sicherzustellen.“ Die Gemeinde hat sich kundig gemacht und sich rechtlich beraten lassen. Demnach sei es nicht Aufgabe des Verkäufers eines Grundstückes für erhöhten Strombedarf zu sorgen. Dies sei keine öffentliche Aufgabe. „Insofern lehne die Gemeinde die Übernahme der Anschlusskosten für den Strom ab“, erklärte Manfred Pees. (woti)
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