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Nachricht vom 10.12.2015    

Hallenbad Puderbach – eine unendliche Geschichte

Seit Oktober 2011 ist das Puderbacher Hallenbad nun schon wegen gravierender Baumängel geschlossen. Wann es wieder eröffnet werden kann, steht nach wie vor in den Sternen. Die Verwaltung beklagt die bewusste Verschleppung von den seinerzeit beauftragten Architekten und Firmen.

Ein trostloser Anblick, das Puderbacher Hallenbad. Foto: Wolfgang Tischler

Puderbach. Es ist als „Nichtfachmann“ kaum noch nachvollziehbar, dass es nach über vier Jahren noch immer kein greifbares Ergebnis gibt. Die entstandenen Schäden werden im Laufe der Zeit immer größer, aber die Gegenseite setzt anscheinend auf Verschleppung. Doch der Reihe nach.

Nachdem das Hallenbad im Oktober 2011 wegen der Baumängel geschlossen werden musste, hat die Verbandsgemeinde direkt eigene Gutachten anfertigen lassen und den verantwortlichen Architekten vorgelegt. Diese zeigten nach Aussage von Volker Mendel „Null einsehen“. Insofern musste ein offizielles Beweissicherungsverfahren über das Landgericht Koblenz angestrengt werden. Im Juli 2012 wurde das Verfahren eröffnet. Der erste Gutachtertermin war dann im Februar 2013, ein weiterer im Mai 2013. Es dauerte trotz Mahnungen bis April 2014, bis der Gutachter erste Ergebnisse vorlegte.

Der Gutachter kam zu dem Schluss, dass rund 80 Prozent der geltend gemachten Mängel ihre Berechtigung haben. Von den beteiligten Firmen und den Architekten wurden rund 70 Fragen zu dem Gutachten gestellt. Es folgte schließlich von der Gegenseite ein Befangenheitsantrag gegen den Gutachter. Im Mai 2015 wurde der Befangenheitsantrag abgelehnt.

Auf Drängen der Verbandsgemeinde hat das Gericht im September 2015 verfügt, dass der Gutachter die gestellten Fragen bis zum 16. November zu klären habe. Der Gutachter hatte daraufhin im Oktober einen neuen Ortstermin mit allen Beteiligten und den Anwälten anberaumt, der am 3. Dezember stattfand. Der Gutachter hat jetzt mitgeteilt, dass er bis Mitte Januar 2016 eine Bewertung abgeben will. Das Schlimme ist, dass durch die Stilllegung weitere Schäden entstehen. Das Bad kann nur mit Atemschutz und Schutzanzug betreten werden. Mittlerweile macht die SÜWAG auch Schadenersatz geltend, weil die Gemeinde nicht die ursprünglich vereinbarte Wärme vom Blockheizkraftwerk abnimmt.



Die Verbandsgemeinde hat mittlerweile einen Sanierungsplan erstellen lassen. Bevor aber die Rechtslage nicht geklärt ist, kann er nicht in Angriff genommen werden. Auch wenn Anfang nächsten Jahres nun endlich das gutachterliche Ergebnis vorliegt, ist nicht gesagt, dass die Sanierung startet. Es ist zu befürchten, dass die Gegenseite sich weiterhin weigert, die Schäden zu beseitigen. Dann muss der Klageweg beschritten werden. Wie lange der dauert, ist völlig ungewiss. Verbandsbürgermeister Volker Mendel würde liebend gerne sofort mit der Sanierung beginnen, aber dann verliert die Gemeinde jegliche Regressansprüche. „Es ist eine äußerst ärgerliche Geschichte, aber uns sind echt die Hände gebunden. Unser Anwalt kann nicht mehr tun, als ständig Druck zu machen“, fasst Volker Mendel zusammen. (woti)


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