Werbung

Nachricht vom 27.12.2015    

Silvesterfeuerwerk - Sicherheit hat Priorität

In der Zeit vom 29. bis 31. Dezember ist der Verkauf von Silvesterfeuerwerk gesetzlich erlaubt. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) mit der Gewerbeaufsicht überwacht die Sicherheit, sowohl bei der Lagerung und auch beim Verkauf der Artikel. Auch dürfen Feuerwerkskörper nicht überall abgebrannt werden. Wer die Sicherheitsbestimmungen zum Abbrennen beachtet hat am glitzernden Sternenregen viel Vergnügen.

Symbolfoto: AK-Kurier

Region. Schon seit dem Mittelalter gehört ein Feuerwerk mit krachenden Böllern und glitzernden Raketen traditionell zum Jahreswechsel. Auch heute noch erfreut sich das Silvesterfeuerwerk großer Beliebtheit. Bei allem Vergnügen, das ein Silvesterfeuerwerk bereiten kann, sollten aber auch die Gefahren bedacht und gewisse Spielregeln eingehalten werden.

Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2, ehemals Klasse II) beginnt in diesem Jahr am 29. Dezember und endet am 31. Dezember. Vor dem 29. Dezember ist es verboten, die Feuerwerkskörper an den Endverbraucher zu verkaufen und ganz wichtig:
Grundsätzlich dürfen pyrotechnische Gegenstände nur verkauft werden, wenn sie mit einer BAM-Prüfnummer (BAM-F2… usw.) in Verbindung mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet sind. In diesem Jahr dürfen auch noch pyrotechnische Gegenstände mit der BAM-Prüfnummer BAM-P II… usw., verkauft werden (altes Recht). Die BAM-Zulassung ist ein Zeichen für einen sicheren Feuerwerksartikel.

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten.

Sicherheit ist Trumpf, deshalb wird der Verkauf und die Aufbewahrung von der SGD Nord mit den Regionalstellen Gewerbeaufsicht Idar-Oberstein und Trier überwacht. So leistet die SGD Nord einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit bei der Abgabe der Feuerwerksartikel an Verbraucherinnen und Verbraucher. Auch bei der Lagerung und für den Verkauf sind Höchstlagermengen und Brandschutzmaßnahmen, ganz besonders in den Verkaufsräumen, zu beachten. Feuerlöscher sollen in Reichweite sein, es muss sichere Verkehrs- und Fluchtwege für Kunden und Beschäftigte geben. Der Verkauf ist nur in Räumen und nicht an Ständen im Freien erlaubt. Der Verkauf muss ständig durch fachkundiges Personal überwacht werden.



Die Feuerwerkskörper dürfen nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden.

In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Altenheimen ist das Abbrennen grundsätzlich verboten. Außerdem sind örtliche Abbrennverbote in Orten mit besonders schützenswerten Objekten (z. B. historische Fachwerkshäuser) zu beachten. Eltern sollten darauf achten, dass Feuerwerkskörper nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zugänglich sind. Für das Abbrennen ist unbedingt die auf den Feuerwerkskörpern aufgedruckte Gebrauchsanleitung zu beachten. So kann einem sicheren Silvestervergnügen Nichts im Wege stehen.



Lesen Sie gerne und oft unsere Artikel? Dann helfen Sie uns und unterstützen Sie unsere journalistische Arbeit im Kreis Neuwied mit einer einmaligen Spende über PayPal oder einem monatlichen Unterstützer-Abo über unseren Partner Steady. Nur durch Ihre Mithilfe können wir weiterhin eine ausgiebige Berichterstattung garantieren. Vielen Dank! Mehr Infos.




Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus der Region


Einbruch in Hümmericher Gaststätte - Tresor entwendet und später gefunden

Hümmerich. Wie die Polizei mitteilte, ereignete sich der Einbruch in den frühen Morgenstunden. Die unbekannten Täter brachen ...

Öffentlichkeitsfahndung: Vermisster 10-Jähriger aus Bad Neuenahr

Bonn/Bad Neuenahr. Die Bonner Polizei ist auf der Suche nach einem vermissten 10-jährigen Jungen aus Bad Neuenahr, der seit ...

Ein Feuer zerstörte einen Imbisswagen in Sankt Katharinen vollständig

Sankt Katharinen. Am Donnerstag (21. November) um 11.20 Uhr brach ein Feuer in einem Imbisswagen in der Linzer Straße 118 ...

Erweiterung der AWO-Kita "Haus der Generationen" abgeschlossen

Neuwied. Daher gehen die umfassenden Bemühungen weiter. Nun ist ein erfreulicher Zwischenschritt hinzugekommen: Die AWO-Kita ...

Gründung einer Selbsthilfegruppe zum Thema "Ängste, Depressionen und PTBS"

Neuwied. Am Dienstag, dem 3. Dezember findet um 18.30 Uhr bis 20.30 Uhr das Gründungstreffen einer Selbsthilfegruppe für ...

Massenkarambolage auf winterglatter Autobahn: Sieben Fahrzeuge betroffen

Region. Gegen 23 Uhr kam es zwischen den Anschlussstellen Ransbach-Baumbach und Dierdorf zu einem Verkehrsunfall mit sieben ...

Weitere Artikel


Knappe Niederlage bei den Hannover Scorpions

Neuwied/Hannover. Die Bären verloren die Partie bei effektiven und spielstarken Gastgebern mit 0:1 (0:1, 0:0, 0:0) und Stürmer ...

A3-Tower erregt die Gemüter der Region

Oberhonnefeld/Linkenbach. Seit einigen Tagen beleuchtet ein riesiger Werbepylon an der A 3/Höhe Mülldeponie Linkenbach die ...

Zimmerbrand im St. Antonius-Krankenhaus verlief glimpflich

Waldbreitbach. Am Montagabend, 28. Dezember, um 19:18 Uhr meldete die Rettungsleitstelle des DRK einen Zimmerbrand im St. ...

Gemeinsame Info-Veranstaltung

Altenkirchen. Hidden Champions sind im Markt erfolgreich, weil sie kontinuierlich an ihrer Geschäftsmodellstrategie arbeiten. ...

Martina Gerhards kandidiert für den Landtag

Altenkirchen. Martina Gerhards kandidiert für die Freien Wähler bei der kommenden Landtagswahl. Die 35-jährige Hausfrau und ...

Carportbrand: Zwei Autos komplett zerstört

Neuwied-Irlich. In der Nacht zum Sonntag, 27. Dezember, 4 Uhr wurde die Feuerwehr Neuwied, Irlich und Feldkirchen zu einem ...

Werbung