Familienschlägerei im Dreiecksverhältnis
Bei der Polizeiinspektion Linz wurde am Montag, 18. Januar zur Mittagszeit durch einen Anrufer eine Körperverletzung gemeldet. Beim Einsatz vor Ort stellte sich der Sachverhalt hingegen komplizierte dar, als zu Beginn gemeldet.
Rheinbrohl. So beschuldigte der 21-jährige Anrufer, nach seiner Übernachtung bei der Ex-Freundin, von deren Vater unvermittelt per sogenannter Kopfnuss verletzt worden zu sein.
Die Ex-Freundin, 22 Jahre, hingegen teilte mit, dass ihr ehemaliger Freund nicht bei ihr genächtigt, sondern sich vielmehr am Morgen unbefugt Zutritt zur Wohnung verschafft habe. Dabei habe dieser sie wiederum verletzt.
Um die Einfachheit des Sachverhalts endgültig auszuschließen, schildert der 44-jährige Vater, am Mittag aus seinem Urlaub zurück gekommen zu sein und dabei den Ex-Freund seiner Tochter im Haus festgestellt zu haben. Daraufhin habe der ehemalige Freund der Tochter ihn vielmehr unerwartet attackiert. Hierbei habe sich der Vater lediglich mittels der bereits erwähnten ‚Kopfnuss‘ gegen den Angriff zur Wehr gesetzt.
Im Rahmen dieser Auseinandersetzung sei noch eine Glasscheibe zu Bruch gegangen und der 21-Jährige habe noch ein Messer nach dem Vater geworfen.
Schlussendlich ergaben sich aus der kurzen Erstmeldung über eine Körperverletzung insgesamt zwei Strafanzeigen wegen Körperverletzung, eine aufgrund eines Hausfriedensbruchs sowie wegen gefährlicher Körperverletzung.
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