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Nachricht vom 28.01.2016    

Jugendschutz an Karneval

Fastnacht, Fasching, Karneval. Unter vielen Namen ist die närrische Zeit traditionell gepflegtes Brauchtum. Bald ist es wieder soweit: Anfang Februar erreichen die „Jecken Tage“ ihren Höhepunkt. Ein Thema ist der Alkohol.

Beim Alkohol gibt es für Jugendliche ganz klare Regeln.

Neuwied. Das Kreisjugendamt appelliert daher an alle Beteiligten, maßvoll und verantwortungsbewusst mit dem Thema „Alkohol und Karneval“ umzugehen und die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes zu beachten und ihrer Rolle als Vorbild für Kinder und Jugendliche gerecht zu werden. Eltern, Verwandte, Freunde und Bekannte sollten immer Vorbild sein und zeigen, dass närrische Hochstimmung und missbräuchlicher Alkoholkonsum nicht zusammengehören. Nicht nur Kinder und Jugendliche, auch Erwachsene müssen „Nein“ sagen können.

Natürlich gehören Spaß, gute Laune und Feierstimmung dazu. Jedoch ist in der Karnevalszeit der Alkoholmissbrauch besonders unter Kindern und Jugendlichen leider weit verbreitet. Die Zahl der Alkoholvergiftungen von Kindern und Jugendlichen erreicht zur Karnevalszeit eine Hochphase. Alkoholmissbrauch und Alkoholexzesse setzen oft der guten und „lockeren“ Stimmung ein schnelles Ende.

Das Jugendschutzgesetz bietet hierzu eine sehr wichtige und für alle klar verständliche Regelplattform. An Kinder und Jugendliche dürfen weder alkoholische Getränke abgegeben werden, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Jugendliche über 16 Jahren dürfen Bier, Wein oder Biermixgetränke in einem verantwortungsvollen Umfang konsumieren. Branntweinhaltige Alkoholika wie Schnäpse, Liköre und insbesondere auch „Alcopops“ (mit Branntwein gemischte Mixgetränke) dürfen weder an Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben werden, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. In diesem Zusammenhang ist insbesondere relevant, dass Jugendliche unter 18 Jahren in der Öffentlichkeit nicht rauchen dürfen.

Klare Vereinbarungen und die konsequente Einhaltung des Jugendschutzgesetztes bieten für alle Beteiligten die Möglichkeit, die närrische Zeit fröhlich und friedlich zu feiern.

Hier sind nicht nur Veranstalter und Ordnungsbehörden gefragt, sondern das Wohl der Kinder und Jugendlichen sollte ein Anliegen aller Beteiligten sein. Helfen Sie mit, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen und leisten Sie damit einen aktiven Beitrag zum Jugendschutz!

An dieser Stelle soll natürlich auch hervorgehoben werden, dass sich in den letzten Jahren die Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Instanzen sich im Bezug auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetztes in der Karnevalszeit positiv weiter entwickelt hat.

Alkoholfreie Angebote und Räume für Kinder und Jugendliche in der Karnevalszeit, können gute Ansätze sein, um den Jugendschutz erfolgreich umzusetzen.

Das Kreisjugendamt beantwortet gerne Fragen zum Thema Jugendschutz und stellt Exemplare des Jugendschutzgesetzes zur Verfügung. Ein Informationsflyer zum „Thema Karneval und Jugendschutz“ kann unter www.kreis-neuwied.de abgerufen werden. Kreisjugendpflege Neuwied Franlin Toma & Simone Höhner (Jugendarbeit und Jugendschutz), Telefon: 02631 – 803 -442 und -621, Mail: jugendarbeit@kreis-neuwied.de



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