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Nachricht vom 02.03.2016    

Rodungen in Dierdorf an B 413 waren nicht zu vermeiden

Viele Anfragen haben das Forstamt Dierdorf in den letzten Tagen erreicht, die Unverständnis über die Rodungen entlang der Neuwieder Straße (B 413) in Dierdorf zeigen. Das Forstamt erläutert die Maßnahme. Die Fläche wird wieder neu bepflanzt und der Fußweg hergestellt.

Die Verkehrssicherungspflicht hat die Forstverwaltung zu den Fällungen veranlasst. Fotos: Wolfgang Tischler

Dierdorf. Die Märkerschaft Dierdorf hat ihre Flächen bearbeitet, die entlang der Neuwieder Straße zwischen Stettiner Straße und Kreisel im Gewerbegebiet liegen, um die Verkehrssicherheit herzustellen und um Beschwerden der Nachbarn auf der Rückseite des Streifens nachzukommen. In dem genannten Bereich wurde ein rund 40-jähriger Ahorn-, Eschen- und Buchenbestand gefällt.

Ursprünglich war geplant, lediglich die Ränder zurückzunehmen, um Beeinträchtigungen der Nachbarn zu reduzieren (Überhang) und die Sicherheit des Verkehrs auf der Hauptdurchfahrt durch Dierdorf zu gewährleisten. Dort waren in der Vergangenheit bei Stürmen immer wieder kleinere Äste auf die Straße gefallen.

Nach Entfernung der überhängenden, offensichtlich faulen Bäume blieben nur noch instabile, schlanke und gefährdende, das heißt dünne und lange Einzelbäume übrig, die den Freistand nicht gewohnt waren und keine Chance zeigten sicher zu stehen.

Deshalb wurde vom Eigentümer kurzfristig entschieden, die Flächen vollständig abzuholzen. In den kommenden Wochen wird die Märkerschaft die Fläche neu gestalten und bepflanzen.



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Dabei sollen Büsche und stabilere Bäume, sowie dem Vernehmen nach, auch eine optisch ansprechendere Lösung verfolgt werden. Der Weg soll in Zusammenarbeit mit der Stadt wieder angelegt und begehbar gemacht werden.

Auch wenn der Eingriff eine große, sichtbare Veränderung mit sich gebracht hat, war er auf Grund des Pflegezustandes und den Forderungen der Anlieger, nicht vermeidbar. Die Forderungen seitens der Rechtsprechung und der Gesellschaft zur Verkehrssicherungspflicht entlang von Straßen und, wie hier, zum innerstädtischen Grün sind stark gestiegen. Die Gestaltungsmöglichkeiten der Eigentümer sind stark eingeschränkt und die Haftungsfolgen fatal. Die Fläche muss Ansprüche wie ein Park erfüllen.

Das Forstamt sah keine andere Möglichkeit der Umsetzung.



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