Entscheidend ist immer der Wille des Patienten
Das Alten- und Pflegeheim St. Josefshaus und die Waldbreitbacher Hospiz-Stiftung hatten zu einem Informationsabend über Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung eingeladen. An den Abend gab es viele Antworten auf eine ganze Reihe von Fragen.
Neustadt/Wied. Was passiert, wenn ich schwer krank werde und meinen eigenen Willen nicht mehr äußern kann? Werde ich dann womöglich ohne meine Zustimmung von Maschinen künstlich am Leben erhalten? Wer entscheidet dann, was mit mir geschieht? – Antworten auf diese und viele andere Fragen zu geben, die sich nicht nur ältere Menschen stellen, war das Ziel der Informationsveranstaltung über Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, zu der das Alten- und Pflegeheim St. Josefshaus und die Waldbreitbacher Hospiz-Stiftung in der vergangenen Woche eingeladen hatten.
Der Theologe Georg Beule – er leitet die Stabsstelle Ethik und Werte der Marienhaus Stiftung – erläuterte den Zuhörern, was sie bei einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung zu beachten haben. Grundsätzlich gilt: Der Wille des Patienten ist immer entscheidend, auch an seinem Lebensende. Nur muss dieser auch klar ersichtlich sein. Deshalb empfahl Beule seinen Zuhörern, sie sollten mit ihren Angehörigen offen darüber sprechen und zusätzlich in einer Patientenverfügung schriftlich niederlegen, wie mit ihnen in einer medizinisch aussichtslosen Situation verfahren werden solle.
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Mindestens genauso notwendig und sinnvoll ist in seinen Augen eine Vorsorgevollmacht, weil hiermit eine Vertrauensperson ermächtigt wird, im Sinne des Patienten zu handeln. Zusammen stellen diese beiden Instrumente sicher, dass der Patient keine Angst davor haben muss, gegen seinen Willen beispielsweise künstlich am Leben erhalten zu werden.
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