Rote Kennzeichen missbraucht
Im Rahmen einer Verkehrskontrolle in der Berggärtenstraße in Neuwied, konnte am 11. Juni gegen 1:30 Uhr ein PKW mit den roten Kennzeichen angehalten und der Fahrer einer Kontrolle unterzogen werden.
Neuwied. Nach Angaben des Fahrzeugführers, sei der PKW am Freitag, den 10. Juni in Baden Württemberg erworben und nach Neuwied überführt worden. Am Montag, so der Fahrzeugführer, sollte das Fahrzeug in Neuwied zugelassen werden. Um den PKW über das Wochenende nicht ohne Kennzeichen zu führen, hatte man geplant, die roten Kennzeichen zu verwenden.
Da dies nicht zulässig ist, wurden die Kennzeichen und das Fahrzeugscheinheft sichergestellt. Das Fahrzeug verblieb verschlossen an der Kontrollstelle. Rote Kennzeichen werden nach der aktuellen Fassung der Fahrzeugzulassungsverordnung vergeben als:
• Kennzeichen für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten (umgangssprachlich auch: Händler- oder Wechselkennzeichen), deren Nummer mit 05 oder 06 beginnt.
• Kennzeichen für den vorübergehenden Betrieb (zum Beispiel Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen) für Oldtimer, deren Nummer mit 07 beginnt.
Wer einen PKW mit roten Kennzeichen außerhalb dieser gesetzlichen Vorgaben führt, riskiert sowohl eine Ordnungswidrigkeitenanzeige, als auch Strafanzeigen wegen Verstößen gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz und das Pflichtversicherungsgesetz.
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