Kreis übernimmt keine Fahrtkosten für Schüler nach NRW
Der Kreistag befasste sich in seiner jüngsten Sitzung unter anderem mit dem Thema „Übernahme von Schülerfahrtkosten für Schülerinnen und Schüler zum Besuch einer Privatschule außerhalb des Landes Rheinland-Pfalz“. Betroffen sind 144 Schüler, die ab dem Schuljahr 2016/2017 keine Fahrtkostenerstattung mehr erhalten sollen.
Neuwied. Für die betroffenen 144 Schüler wird derzeit eine Summe von rund 138.000 Euro aufgewandt. Sie besuchen private Schulen in Nordrhein-Westfalen. Diese Zuwendung wird es ab dem kommenden Schuljahr nicht mehr geben. Nach Versand der entsprechenden Bescheide gab es Proteste von Bürgern aus den Verbandsgemeinden Asbach, Linz und Unkel. Sie verfassten eine Petition, dass der Kreistag die weitere Übernahme der Kosten beschließend möge.
Der Kreisrechtsausschuss hat die rechtliche Lage im Detail geklärt. Zusammengefasst: Schüler, die Schulen in freier Trägerschaft außerhalb von Rheinland-Pfalz besuchen, die weder Beiträge noch Zuschüsse vom Land Rheinland-Pfalz erhalten, werden von der Beförderungspflicht des Landkreises nicht erfasst. Dies bedeutet, dass diese Kinder generell keinen Anspruch auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten haben. Diese Rechtsauslegung wurde unter anderem auch durch zwei Urteile des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz bestätigt.
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Sollten diese Kosten vom Kreis weiter übernommen werden, so wäre eine Änderung der Satzung und Richtlinie erforderlich. Es wäre dann eine freiwillige Leistung des Kreises. Bei anderen Landkreisen wurden freiwillige Leistungen durch den Landesrechnungshof moniert und mussten zurückgenommen werden.
Der Schulträgerausschuss des Kreises hatte sich auch gegen eine Kostenübernahme ausgesprochen, da dadurch die Schulstandorte nahe der Landesgrenze mit finanzieller Unterstützung des Kreises geschwächt würden.
Der Kreistag stimmte nach der umfangreichen Vorlage ohne Aussprache ab. Er votierte einhellig gegen eine freiwillige Kostenübernahme. Die Fraktion der Linken enthielt sich. (woti)
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