Die SGD Nord setzte Überschwemmungsgebiete fest
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat als Obere Wasserbehörde in den letzten beiden Jahren Überschwemmungsgebiete an 13 Gewässern auf einer Länge von 325 Flusskilometern, festgesetzt. Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag zum vorbeugenden Hochwasserschutz und kommt der bundesgesetzlichen Forderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) nach. Eine Internetseite informiert.
Koblenz. Wenn Flüsse und Bäche über die Ufer treten, bieten Überschwemmungsgebiete Flächen zur Überflutung. Dort können sich die Wassermengen sammeln, ausbreiten und langsam abfließen. Ziel der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten ist es, Flächen vor neuer Bebauung und damit möglichen, neuen Schäden zu schützen. Festgesetzt werden Gebiete, die statistisch betrachtet, einmal in hundert Jahren überflutet werden. Um Schäden durch Hochwasser zu vermeiden, sind viele Nutzungen nicht erlaubt. Nur in Ausnahmefällen darf dort gebaut werden, wobei für bereits bestehende Bauten Bestandsschutz gilt. Für die Ausweisung neuer Baugebiete bestehen sehr hohe Hürden, sie ist nahezu ausgeschlossen.
Die aktuelle Wetterlage zeigt, dass trotz aller Schutz- und Vorsorgemaßnahmen ein Restrisiko bestehen bleibt. Allein die Technik kann Hochwasser nicht immer aufhalten. Denn Hochwasser ist Teil des Wasserkreislaufes und ein unvermeidbares, natürliches Ereignis. In den vergangenen Wochen haben Starkregen und Überschwemmungen große Schäden angerichtet. Umweltministerin Höfken bot den Kommunen in Rheinland-Pfalz die Unterstützung des Landes bei der Hochwasservorsorge an. Sie kündigte an, dass das Umweltministerium eine Million Euro zusätzlich zur Schadensbeseitigung und Vorsorge bereitstellen werde. Das Land Rheinland-Pfalz hat in den vergangenen 25 Jahren rund eine Milliarde Euro in den Hochwasserschutz investiert.
Weitere Informationen zu den festgesetzten Überschwemmungsgebieten und zu den laufenden Verfahren finden sich unter: http://sgdnord.rlp.de/de/wasser-und-abfall/wasser/hochwasserschutz/ueberschwemmungsgebiete/.