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Nachricht vom 14.08.2016    

Flüchtender Rollerfahrer - Unfall mit Streifenwagen und Widerstand

Am Abend des 12. August sollte in Neuwied-Gladbach ein Rollerfahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Bereits beim Hinterherfahren stellten die Beamten fest, dass das Versicherungskennzeichen des Rollers nicht richtig befestigt und auch vermutlich für dieses Fahrzeug nicht ausgegeben war. Zudem fuhr der Roller deutlich schneller als die erlaubten maximalen 50 Stundenkilometer.

Symbolfoto: NR-Kurier

Neuwied. Der Rollerfahrer ignorierte die Haltezeichen, das im weiteren Verlauf eingeschaltete Blaulicht und das Martinshorn des Streifenwagens gänzlich und versuchte, sich über mehrere Straßenzüge in Neuwied-Gladbach hinweg, einer Kontrolle durch Flucht zu entziehen. Der Streifenwagen konnte den Rollerfahrer schließlich überholen und blockierte im weiteren Verlauf vor diesem die Straße.

Anstatt anzuhalten, was dem Rollerfahrer gefahrlos möglich gewesen wäre, wollte der Rollerfahrer durch eine bestehende Lücke zwischen Streifenwagen und einem geparkten Transporter hindurchfahren, was ihm jedoch nicht gelang. Er verlor die Kontrolle über seinen Roller, stieß zunächst mit dem Fahrzeug gegen den Transporter und dann gegen den Streifenwagen.

Den auf dem Boden liegenden Roller ließ der Fahrer zurück und ergriff zu Fuß die Flucht, indem er über einen Gartenzaun auf ein benachbartes Grundstück sprang und weglaufen wollte. Hier konnte er jedoch durch die nacheilenden Polizeibeamten eingeholt und festgehalten werden. Der junge Mann sperrte und wehrte sich vehement gegen das Festhalten und leistete handfesten Widerstand.



Als würde dies nicht ausreichen, wurde das Geschehen währenddessen noch durch eine auf die Beamten einschreiende Anwohnerin, die sich über die wohl ihrer Ansicht nach unnötigen polizeilichen Maßnahmen echauffierte, begleitet.

Weitere Ermittlungen ergaben, dass der bereits strafrechtlich erheblich in Erscheinung getretene, 25-jährige Mann den nicht versicherten / zugelassenen und getunten Roller ohne Fahrerlaubnis führte, diesen auch mit einem fremden Versicherungskennzeichen aus 2013 versehen hatte, das auf ihn niemals ausgegeben war, und er vermutlich unter Drogeneinfluss stand. Daher wurde ihm im weiteren Verlauf eine Blutprobe entnommen.

Wem der von ihm gefahrene Roller gehört, konnte bis dato noch nicht geklärt werden.



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