Hallenbad: VG Puderbach verklagt Architektengemeinschaft
Die Verbandsgemeinde Puderbach hat am 13. Juli beim Landgericht Koblenz eine Klage eingereicht, mit der sie von der Architektengemeinschaft Schadensersatz in Höhe von 852.518 Euro verlangt für Schäden, die Infolge von Planungsfehlern am Hallenbad Puderbach entstanden sind.

Puderbach. Nur knapp sechs Jahre nach der Einweihung im November 2005 musste das Hallenbad in Puderbach nach den Herbstferien 2011 wegen Feuchtigkeitsschäden und gesundheitsgefährdender Schimmelbildung wieder geschlossen werden. Seit Ende Juli 2012 wird auf Antrag der Verbandsgemeinde Puderbach im Rahmen eines beim Landgericht Koblenz geführten selbständigen Beweisverfahrens geklärt, welche Bauschäden am Hallenbad vorhanden sind, worauf diese zurückzuführen sind, welche Maßnahmen zu deren Beseitigung erforderlich sind und welche Kosten hiermit verbunden sind.
Der vom Landgericht Koblenz mit der Begutachtung dieser Fragen beauftragte Sachverständige kommt in zwei umfangreichen Gutachten zu dem Ergebnis, dass die von der Verbandsgemeinde Puderbach umfassend mit der Planung des Schulhallenbades am Schulzentrum Puderbach beauftragte Architektengemeinschaft beim Erstellen der Ausführungsplanung weder die mit dem Bau eines Hallenbades verbundenen erhöhten bauphysikalischen Anforderungen berücksichtigt, noch eine vollständige Ausführungsplanung erstellt haben und deshalb für die am Hallenbad entstandenen Bauschäden verantwortlich sind.
Der Sachverständige schätzt die Kosten für die Beseitigung der durch die Planungsfehler der Architekten verursachten Bauschäden auf insgesamt 852.518 Euro. Da die Architekten und die hinter ihnen stehende Berufshaftpflichtversicherung bisher nicht bereit waren, freiwillig Schadensersatz in der vom Sachverständigen geschätzten Größenordnung zu leisten, hat die Verbandsgemeinde Puderbach gestützt auf das bisher im selbständigen Beweisverfahren gewonnene Beweisergebnis am 13. Juli eine entsprechende Schadensersatzklage über 852.518 Euro eingereicht, die der Architektengemeinschaft inzwischen zugestellt worden ist.
Sobald die Architekten die Klage erwidert haben werden, wird das Landgericht Koblenz einen Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmen.
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