Zahl unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge nimmt stark zu
Bereits dreimal hat sich der Jugendhilfeausschuss für den Kreisjugendamtsbezirk im laufenden Jahr mit den Fallzahlenentwicklungen bei der Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Rahmen der Jugendhilfe befasst. Bereits im Verlaufe des Jahres 2015 hat das Kreisjugendamt den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses über die konkrete Entwicklung berichtet.
Kreis Neuwied. Der 1. Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach lobte die gute Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Jugendhilfe und das Engagement der Gastfamilien. Zu den Aufgaben der Jugendämter gehören die Unterbringung und Betreuung von Unbegleiteten minderjährigen Ausländern, das heißt Kindern und Jugendlichen, die ohne Sorge- oder Erziehungsberechtigten in das Bundesgebiet einreisen.
Gravierende Auswirkungen auch auf die Arbeit des Kreisjugendamtes hat eine Änderung des Verteilungsverfahrens, die seit dem 1. November 2015 gilt. Danach werden alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge nach einem bestimmten Schlüssel auf die Bundesländer und in den Bundesländern auf die Kommunen mit eigenem Jugendamt verteilt.
Wie der stellvertretende Leiter des Kreisjugendamtes, Uwe Kukla, sowie der Leiter des Kreisjugendamtes, Jürgen Ulrich, erläuterten, hat dies erhebliche Auswirkungen auf die Fallzahlenentwicklung im Bereich des Kreisjugendamtes. Wurden in der Vergangenheit im Laufe eines Jahres etwa sieben bis acht minderjährige Flüchtlinge in Maßnahmen des Kreisjugendamtes betreut, war bis zum Anfang Juli 2016 bereits ein Anstieg auf 65 Fälle, bis zur letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses Anfang März sogar ein solcher auf 63 Fälle zu verzeichnen. Wie die Vertreter des Kreisjugendamtes erläuterten, erfolgt dabei die Unterbringung von minderjährigen Flüchtlingen je nach Bedarfslage in unterschiedlicher Form. Dazu gehört die Unterbringung in Einrichtungen der Jugendhilfe oder Betreuten Wohnformen genauso wie eine Aufnahme durch Pflegefamilien.
Wird der Flüchtling unmittelbar erstmalig im Landkreis Neuwied erfasst, erfolgt eine Unterbringung in der Notaufnahme der Evangelischen Kinder- und Jugendhilfe Oberbieber, in der auch ein sogenanntes Clearing durchgeführt wird (derzeit zehn Fälle). Im Ergebnis des Clearings wird dann von den Fachkräften der Jugendhilfe entschieden, wie die weitere Unterbringung aussehen kann.
Insgesamt 44 Kinder und Jugendliche befinden sich nach erfolgtem Clearing in „Anschlussmaßnahmen“: So werden insgesamt 20 Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Jugendhilfe betreut, 13 ältere Jugendliche in Formen des Betreuten Wohnens und in acht weiteren Fällen erfolgt die Betreuung durch ambulante sozialpädagogische Dienste oder durch das Jugendamt.
Der 1. Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach hob hervor, dass die Resonanz auf eine Werbeaktion für Pflegefamilien („Gastfamilien“) außerordentlich hoch ausgefallen ist. Die Belegung von Gastfamilien läuft nun ebenfalls an, nachdem auch die ersten Jugendlichen ihre Clearing-Maßnahmen abgeschlossen haben. Bislang konnten drei Kinder in Gastfamilien untergebracht werden.
Ein Teil der minderjährigen Flüchtlinge lebt bei anderen Familienmitgliedern oder Angehörigen. Auch in diesen Fällen bemüht sich das Kreisjugendamt um eine Klärung, welche weiteren Maßnahmen der Jugendhilfe gegebenenfalls erforderlich sind. Darüber hinaus wurden dem Kreisjugendamt Neuwied von der Landesverteilstelle Rheinland-Pfalz weitere sechs Kinder und Jugendliche zugewiesen, die allerdings noch nicht nach Neuwied gebracht wurden.
Achim Hallerbach, Vorsitzender des Kreisjugendhilfeausschusses, wies darauf hin, dass mit dieser Thematik eine erhebliche Steigerung der Fallzahlen für das Kreisjugendamt verbunden ist. Die Kreisverwaltung hat daher zusätzliche Fachkräfte im Bereich des Allgemeinen Sozialen Dienstes, der Verwaltung und im Bereich Vormundschaften eingestellt, um das deutlich gestiegene Fallaufkommen bearbeiten zu können. „Erheblich ist die Fallzahlensteigerung seit Beginn des Jahres. Die Mitarbeiter sind im Moment damit beschäftigt, die vielen Neufälle zu bearbeiten“, erklärt Hallerbach.
Positiv hervorgehoben wurde die Kooperation mit den freien Trägern der Jugendhilfe im Landkreis Neuwied, die für die Betreuung von jungen Flüchtlingen in Kooperation mit dem Jugendamt eigene Konzepte entwickelt haben.
Die Evangelische Kinder- und Jugendhilfe Oberbieber hat alleine für die Betreuung minderjähriger Flüchtlinge eine weitere Notaufnahmegruppe mit sechs Plätzen sowie 14 Heimplätze zur Aufnahme von Unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in kurzer Zeit eingerichtet, die mittlerweile nahezu voll belegt sind.
Vor diesem Hintergrund fand bereits Anfang des Jahres eine Sitzung des Jugendhilfeausschusses auch unmittelbar in der Aula der Evangelischen Kinder- und Jugendhilfe Oberbieber statt. Bei dieser Gelegenheit wurde durch die Geschäftsführerin der Evangelischen Kinder- und Jugendhilfe Oberbieber, Angelika Bahler-Schröder, sowie ihre Mitarbeiterinnen die neuen Angebote für minderjährige Flüchtlinge vorgestellt.
Der Leiter des Kreisjugendamtes, Jürgen Ulrich, wies ergänzend darauf hin, dass Rheinland-Pfalz die Quote an minderjährigen Flüchtlingen im bundesweiten Vergleich bislang erst zu etwa 81 Prozent erfüllt hat, so dass noch rund 590 weitere minderjährige Flüchtlinge durch die Jugendämter in Rheinland-Pfalz übernommen werden müssen. „Die Thematik wird uns daher noch das gesamte Jahr 2016 hindurch schwerpunktmäßig beschäftigen“, so der 1. Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach, der den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses eine weitere regelmäßige Berichterstattung zu der Thematik zusicherte.
Hintergrund:
Bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen handelt es sich um Minderjährige, die als Flüchtlinge ohne Sorgeberechtigten einreisen. Die Versorgung und Betreuung dieser minderjährigen Flüchtlinge erfolgt in der Regel durch die Jugendämter am Aufenthaltsort. Hierzu gehört neben der Unterbringung in einer geeigneten Jugendhilfeeinrichtung insbesondere auch die Bestellung eines Vormundes zur Sicherstellung einer gesetzlichen Vertretung sowie die weitere pädagogische Betreuung im Rahmen der Jugendhilfe.
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