Das Präventionsgesetz: Was können wir gewinnen?
Im Rahmen einer Gesundheitskonferenz möchte das Kreisgesundheitsamt Neuwied über die Chancen des neuen Präventionsgesetzes informieren. Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention, kurz Präventionsgesetz genannt, trat vor fast einem Jahr in Kraft. Eine Anmeldung zur Veranstaltung am 7. September ist erforderlich.
Neuwied. „Es soll die Gesundheitsförderung für alle Altersgruppen und in allen Lebensbereichen von der Kindertagesstätte und Schule über den Betrieb bis zum Pflegeheim stärken. Für Erwerbstätige liegt der Schwerpunkt bei der betrieblichen Gesundheitsförderung, die mit dem Arbeitsschutz verzahnt werden soll. Auch die Gesundheit von Arbeitslosen soll gefördert werden“, umreißt der 1. Kreisbeigeordnete und Gesundheitsdezernent Achim Hallerbach die Ziele.
Gestärkt werden die Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern und Erwachsenen wobei gleichzeitig die Durchimpfungsraten erhöht werden. Individuelle Belastungen und Risikofaktoren für das Entstehen von Krankheiten sollen berücksichtigt und Möglichkeiten zum Erhalt und zur Verbesserung der Gesundheit entwickelt werden.
„Ein großer Teil der insbesondere chronischen Erkrankungen wird durch eine kleine Gruppe von Risikofaktoren bedingt, die unmittelbar mit der Lebensweise zusammenhängt. Hierzu gehören falsche Ernährung, hoher Alkohol- und Nikotinkonsum, schlechte Bewegungsgewohnheiten und psychosoziale Belastungen in der Arbeitswelt und in privaten Lebensbereichen“, hebt Beate Kölb, Leiterin des Neuwieder Gesundheitsamtes, hervor.
Es sollen Kinder, junge Familien, Jugendliche, Azubis, Studierende, Erwerbstätige, Arbeitslose, die Altersgruppe 65/67plus und Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen mit den Präventionsmaßnahmen angesprochen werden.
Krankenkassen, Träger der Rentenversicherung, Träger der Unfallversicherung sowie das Land Rheinland-Pfalz vereinbarten, bewährte Ansätze und Kooperationen der Prävention und Gesundheitsförderung fortzuführen beziehungsweise auszubauen und neue Initiativen gemeinsam voranzubringen.
Die Veranstaltung findet am 7. September, von 16 bis 18 Uhr, im Food Hotel Neuwied statt. Die Kostenträger der Präventionsmaßnahmen Krankenkassen, Rentenversicherung und Unfallversicherung wurden eingeladen um über ihre vielfältigen Angebote und Möglichkeiten nach dem Präventionsgesetz zu informieren. Die Landeszentrale für Gesundheitsförderung (LZG) ergänzt die Informationen mit Empfehlungen zur kommunalen Umsetzung. Es ist gewünscht, dass Fragen aus dem Publikum gestellt werden. Nach der Veranstaltung besteht die Möglichkeit, gestärkt durch einen kleinen Imbiss mit „gesunden Broten“ neue Kontakte zu knüpfen, Projektideen aufzugreifen und/oder an einer weiteren Vernetzung zu arbeiten.
Um eine verbindliche Anmeldung zur Veranstaltung per Mail: gesundheitsfoerderung@kreis-neuwied, per Fax 02631/803-737 oder telefonisch: 02631/803-725 wird aus organisatorischen Gründen gebeten. Die Teilnahme ist kostenfrei.
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