Rengsdorfer Bürger über Stand der Fusion informiert
Am 30. August fanden die ersten beiden Informationsveranstaltungen für die Bürger zur Fusion der Verbandsgemeinden Rengsdorf und Waldbreitbach statt. In Hardert und Oberhonnefeld hatten die Bürger Gelegenheit sich aus erster Hand zu informieren und Fragen zu stellen. Aus Mainz war Staatssekretär Kern mit einem Mitarbeiterstab gekommen.
Hardert/Oberhonnefeld. Die Verbandsgemeinde Rengsdorf hatte Staatssekretär Günter Kern aus Mainz eingeladen, damit die Bewohner der Verbandsgemeinde Gelegenheit hatten, sich aus erster Hand zu informieren. Verbandsbürgermeister Hans-Werner Breithausen führte in den beiden Veranstaltungen in Hardert und Oberhonnefeld in das Geschehen ein. Er gab einen kurzen Abriss was bislang passiert ist.
Nachdem der Verbandsgemeinderat Rengsdorf beschlossen hatte, die Fusionsgespräche aufzunehmen, wurde eine Steuerungsgruppe gebildet, die erstmals am 26. Juli mit den Waldbreitbachern zusammenkam. Die Gruppen haben eine Fusionsvereinbarung erarbeitet, an der noch gefeilt wird. Im September soll es die endgültige Fassung geben. Die geht dann die Bürgermeisterdienstbesprechung und in den Haupt- und Finanzausschuss. Am 27. September wird der Verbandsgemeinderat Rengsdorf dann darüber entscheiden.
Breithausen nannte einige Zahlen, wenn die Fusion dann zum 1. Januar 2018 vollzogen ist. Die neue Verbandsgemeinde, deren Namen voraussichtlich Rengsdorf/Waldbreitbach lauten wird, hat dann rund 26.000 Einwohner, 20 Ortsgemeinden und 24 Millionen Euro Steuerkraft. Sie hat 14 Feuerwehren, sieben Grundschulen, eine Realschule plus und 14 Kitas in unterschiedlicher Trägerschaft.
Staatssekretär Kern erklärte ganz klar, dass es Fusion geben wird. Er betonte, dass das Verwaltungsgericht die Verfassungsmäßigkeit der von Mainz angestrebten Fusionen bestätigt hat. Bei einem freiwilligen Zusammenschluss gibt es eine „Hochzeitsprämie“ von zwei Millionen Euro. Weitere Hilfestellungen, zum Beispiel Sanierung des Schwimmbades in Hausen oder bei der Erweiterung von Verwaltungsgebäuden stellte er in Aussicht.
Den Bürgern wurde ausreichende Zeit für Fragen eingeräumt. Sie drehten sich um das Bad in Hausen, das nach dem derzeitigen Stand nicht sanierungsfähig ist. Es muss zurückgebaut und neu aufgebaut werden. Hier wird es Regelungen im Fusionsvertrag mit Sonderumlagen für Waldbreitbach geben.
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Klaus Mertesacker monierte an Kern gerichtet: „Sie stellen die Bürger vor vollendete Tatsachen. Warum sind Sie nicht früher auf die Bürger zugegangen?“ Kern konterte, dass das Gutachten zur Fusion „schon seit 2011 vorliege und den politischen Gremien bekannt sei“. Im Verbandsgemeinderat Rengsdorf wurde seinerzeit das Thema Fusion nicht vertieft, da Rengsdorf von der Einwohnerzahl nicht betroffen war.
Landrat Rainer Kaul brachte in die Diskussion die EDV-Seite der einzelnen Verwaltungen ein. Hier gibt es keine einheitlichen Programme. Die Dienstleistungen im Online-Bereich nehmen ständig zu und die Komplexität ebenfalls. „Der Bürger erwartet, dass den geänderten Strukturen Rechnung getragen wird“, sagte Kaul „und dies sei nur in größeren Einheiten leistbar“. Die heutigen Verbandsgemeinden könnten sich nicht mehrere EDV-Spezialisten leisten. Einer Allein kann es nicht, denn jeder hat Anspruch auf Urlaub und werde auch mal krank, gab der Landrat zu bedenken.
Der künftige Verwaltungssitz wird Rengsdorf werden. In Waldbreitbach wird ein Bürgerbüro bleiben. Breithausen versprach: „Für die Rengsdorfer Bürger ändert sich in Punkto Service nichts. Es wird Ihnen weiterhin dezentral geholfen.“ Da verschiedene Abteilungen zusammengelegt werden, wird sich die Mitarbeiterzahl mittelfristig von 100 auf 80 verringern. Dies geschieht über die normale Fluktuation und Pensionierungen.
Staatssekretär Kern bezeichnete die Kosteneinsparungen mittelfristig mit 15 bis 20 Prozent. Der neue Verbandsgemeinderat wird 36 Mitglieder haben. Rengsdorf hat bislang 32 und Waldbreitbach 24 Ratsmitglieder. Wie die einzelnen Orte künftig vertreten sind, wird den Parteien bei der Kandidatenaufstellung obliegen. Der Verbandsgemeinderat und der Bürgermeister müssen vor dem 1. Januar 2018 gewählt werden. Angedacht ist diese Wahl mit der Bundestagswahl im September 2017 zu kombinieren. Die Ortsgemeinderäte sind davon nicht tangiert.
Neben den beiden Verbandsgemeinderäten müssen alle Ortsgemeinderäte der Fusion zustimmen. Hier sind mindestens 50 Prozent Zustimmung erforderlich. Wobei die zustimmenden Gemeinden mindesten 50 Prozent der Bevölkerung repräsentieren müssen. (woti)
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