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Nachricht vom 20.09.2016    

GEMA-Pflicht liegt allein beim Veranstalter

Reizthema oder Neugierde? Organisatorische und vertragliche Änderungen zwischen der GEMA und den Musikvereinen und Spielmannszügen auf Landesebene und die Einführung einer neuen Datenverwaltung waren die zentralen Themen der Vorsitzendenkonferenz des Kreismusikverbandes Neuwied.

(1.v.r.) der stellvertretende Präsident des Landesmusikverbandes Rheinland-Pfalz, Hermann Josef Esser, und Kreisvorsitzender Achim Hallerbach (2.v.l.) mit Mitgliedern des Kreismusikvorstandes. Foto: pr

Neuwied. Kreisvorsitzender Achim Hallerbach konnte neben den zahlreichen interessierten Vereinsvertretern den stellvertretenden Präsidenten des Landesmusikverbandes Rheinland-Pfalz, Hermann Josef Esser, als Referenten begrüßen.

Der bisherige GEMA-Pauschalvertrag für die Mitgliedsvereine des Landesmusikverbandes Rheinland-Pfalz endet zum Jahresende. Ab dem 1. Januar 2017 tritt dann der neue GEMA-Gesamtvertrag mit Einzelabrechnung in Kraft. Damit entfällt die jährliche Pauschalvergütung, je aktives Blasmusikmitglied beziehungsweise Spielleute. Stattdessen muss künftig jedes Konzert und jede musikalische Veranstaltung angemeldet und einzeln abgerechnet werden. Auf der einen Seite bedeutet dies mehr Verwaltungsaufwand, da die Veranstaltungen rechtzeitig gemeldet werden müssen, auf der anderen Seite gibt es für unsere Mitgliedsvereine entsprechende Vertragsnachlässe für alle musikalischen Veranstaltungen“, unterstreicht der Vorsitzende des Kreismusikverbandes Neuwied, Achim Hallerbach.

Der stellvertretende Präsident des Landesmusikverbandes, Hermann Josef Esser, erläuterte in seinem Vortrag die neue Tarifstruktur und die Anwendungsmöglichkeiten der künftigen Vertragsnachlässe. „Sollten Veranstaltungen verspätet oder nicht angemeldet werden, verlangt die GEMA einen Kontrollkosten-Zuschlag von 100 Prozent und die entsprechenden Vertragsnachlässe werden gestrichen“, verweist Esser auf die möglichen Restriktionen bei Nichtbeachtung. GEMA-pflichtig ist immer der Veranstalter. Auch hier könne die GEMA entsprechende Veranstalternachweise einfordern, bis hin zum Einblick ins Kassenbuch.



Über die Änderungen und die zu beachtenden Regelungen stellt der Landesmusikverband den Mitgliedsvereinen entsprechende Informationen zur Verfügung. Diese können auch direkt beim Vorsitzenden des Kreismusikverbandes Neuwied, Achim Hallerbach, angefordert werden.

Eine neue zentrale webbasierte Mitgliederdatenverwaltung wird ebenfalls zum Jahreswechsel für die Musikvereine und Spielmannszüge zur Verfügung stehen. „Sie gilt als einheitliche Basis gegenüber den meldepflichtigen Verbundpartnern und wird die Jahresmeldungen deutlich vereinfachen“, so Hermann Josef Esser.

Kreisvorsitzender Achim Hallerbach warb für das bevorstehende 26. Kreismusikfest am Samstag, den 15. Oktober im Forum in Windhagen. Ausrichter ist in diesem Jahr der Musikverein Harmonie Windhagen, der gleichzeitig sein 40-jähriges Vereinsjubiläum feiert. Ebenfalls werde auch das Kreisjugendblasorchester wieder eine musikalische Plattform erhalten.



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