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Nachricht vom 24.10.2016    

Verpackungsgesetz statt Wertstoffgesetz

Nach sechs Jahren und teils erbitterten Auseinandersetzungen über die Zuständigkeit für die Entsorgung von Verpackungen und sogenannten stoffgleichen Wertstoffen hat die Bundesregierung die Pläne für ein Wertstoffgesetz ad acta gelegt. An dessen Stelle soll nun ein Verpackungsgesetz treten, das die Verpackungsverordnung modernisieren, dabei aber die strittige Wertstofferfassung von Nicht-Verpackungen ausklammern soll.

Kreis Neuwied. "Ursprünglich sollte das Wertstoffgesetz die Sammlung von Verkaufsverpackungen aus Kunststoff und Metall auf andere Produkte aus diesen Materialien ausweiten und so auch Abfälle wie etwa Plastikspielzeug und Bratpfannen recyceln“, erklärt der 1. Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach. "Zwar haben wir diesen Ansatz sehr begrüßt, wir mussten aber gleichzeitig die mangelnde Berücksichtigung kommunaler Interessen kritisieren." Nachdem auch der Bundesrat dem Wertstoffgesetz die Zustimmung verweigert hat, soll nun das Verpackungsgesetz über eine Erhöhung der vorgeschriebenen Recyclingquoten das Verwertungsergebnis deutlich verbessern.

Das heutige System der Verpackungsentsorgung kann nicht vollständig marktwirtschaftlich gesteuert werden. Zwischen den Herstellern, den Dualen Systemen und den Systembetreibern gibt es wirtschaftlichen Beziehungen. Achim Hallerbach: „Zwischen Systembetreibern und Kommunen gibt es hingegen keine marktwirtschaftlich begründete Beziehung. Das stellt Kommunen vor erhebliche Hürden, um ihre berechtigten Interessen durchzusetzen.“ Die Verbindung Systembetreiber und private Entsorgungsunternehmen schade auch den Verbrauchern, die keine Kundenmacht realisieren können.

Am neuen Gesetzesentwurf sieht Hallerbach noch Nachbesserungsbedarf, um die Verpackungsentsorgung bürgerfreundlicher und verlässlicher zu organisieren: "Die Bürgerinnen und Bürger sind unsere wichtigsten Partner bei der Mülltrennung. Sie wollen auch für ihren Verpackungsabfall eine Sammlung, die zum Entsorgungssystem ihrer Kommune passt", betont Hallerbach. Er fordert wie schon zuvor beim Wertstoffgesetz ein ausreichendes Mitspracherecht der kommunalen Abfallwirtschaft: "Die Bürgerinnen und Bürger müssen auch über die Verpackungssammlung in dem Maße mitentscheiden können, wie es bei der übrigen Hausmüllsammlung der Fall ist.“ Hier liege der Vorteil darin, dass die Verbraucher einen zentralen Ansprechpartner haben, dessen Interesse eine hohe Kundenzufriedenheit ist: „Mit der Zufriedenheit der Bürger steigt auch die Erfassungsqualität und damit ein besseres Recycling.“

Der Erste Kreisbeigeordnete fürchtet um die Akzeptanz der Bürger, wenn ihnen ungefragt mit jedem Vertragswechsel ein neues Sammelkonzept präsentiert werden könnte. Daher fordern die Kommunen das Recht, die für eine einheitliche Wertstoffsammlung erforderlichen Behälter selbst zu stellen. Das geplante Verpackungsgesetz sollte jene Bereiche klar und transparent regeln, in denen die privatwirtschaftlichen Verpackungsentsorger auf die kommunale Infrastruktur zurückgreifen. "Das gilt zum Beispiel für die Abfallberatung, die Sammlung von Verpackungen auf kommunalen Wertstoffhöfen oder für die Mitbenutzung der kommunalen Altpapiersammlung bei der Entsorgung von Papierverpackungen", so Hallerbach, der auch bei den Recyclingquoten noch Luft nach oben sieht: "Insbesondere beim Recycling von Glas und Papier sollten die Quoten weiter angehoben werden, um mehr Sekundärrohstoffe im Kreislauf zu führen.“



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