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Nachricht vom 17.11.2016    

Schaum-Dämmstoffe können wieder eingeschränkt entsorgt werden

Haushalte können ab 21. November Baumischabfälle mit maximal zehn Volumen-Prozent Schaumanteil und maximal zwei Kubikmeter wieder am Wertstoffhof Linkenbach entsorgen – gewerbliche Erzeuger und Handwerk voraussichtlich in der ersten Dezemberwoche

Kreis Neuwied – „Mit Beginn der nächsten Woche (21. November) können Dämmschaumabfälle aus Styrodur oder Styropor mit Einschränkungen wieder am Wertstoffhof Linkenbach abgegeben werden“, erklärt der 1. Kreisbeigeordnete und Abfallwirtschaftsdezernent Achim Hallerbach. Allerdings muss die Annahme zunächst ausschließlich auf Baumischabfälle beschränkt bleiben, die nicht mehr als zehn Volumen-Prozent Dämmschaum enthalten und die von Privatleuten bis maximal zwei Kubikmetern angeliefert werden. Dies gelte zunächst auch nur für den Wertstoffhof in Linkenbach. Anlieferungen von gewerblichen Abfällen sowie Anlieferungen von unvermischten, reinen Schaumabfällen sind nach wie vor noch nicht möglich. Hierfür soll voraussichtlich in der ersten Dezemberwoche wieder eine Annahme möglich sein.

Grundlage für die Neuregelung ist ein entsprechender Erlass des Umweltministeriums Rheinland-Pfalz. Hiernach werden Abfälle, die begrenzte Mengen HBCD-haltiger Schaumdämmstoffe enthalten, als nicht gefährlicher Abfall eingestuft und können damit von den entsprechenden Entsorgungsanlagen auch ohne eine entsprechende Sonderabfallzulassung entsorgt werden. Dagegen müssen Monochargen weiterhin als Sonderabfall mit (Sammel-)Entsorgungsnachweisen entsorgt werden.

„Um wenigstens den Privathaushalten mit Schaumabfällen aus der Klemme zu helfen, haben wir diesen Erlass genutzt und jetzt in einem ersten Schritt organisiert und genehmigt erhalten, dass in der Mechanisch-Biologischen Abfallbehandlungsanlage (MBA) in Linkenbach Abfälle mit einem Anteil von maximal zehn Volumenprozent Dämmschaum mitbehandelt werden können“, beschreibt Hallerbach das Verfahren.

Leider muss aber wegen der derzeit noch bestehenden begrenzten Annahme- und Verwertungskapazitäten im Verbrennungsmarkt die Annahme auf Anlieferungen aus privater Herkunft und auf Abfälle mit reduzierten Mengen an Schaumabfällen beschränkt bleiben. Gewerblichen Mengen können auf diesem Weg ebenso wenig entsorgt werden wie Monochargen. „Wir haben erste Gespräche mit Vertretern des Handwerks geführt und um Verständnis geworben. Leider sind auch wir am Ende der Kette und müssen zunächst Genehmigungen erwirken und genehmigte Entsorgungskapazitäten erhalten. Wir können und dürfen diese Schaumstoffabfälle nicht einfach annehmen und auf unseren Wertstoffhöfen zwischenlagern oder in unsere Deponie einbauen. Dies entspricht nicht unseren Genehmigungen, wäre gegen das Gesetz und damit strafrechtlich relevant“, skizziert Hallerbach den Handlungszwang. Eine illegale Entsorgung in die Natur sei nicht der richtige Weg und werde strafrechtlich verfolgt.

Hintergrund:
Nach wie vor ist es dem Landkreis trotz intensiver Bemühungen nicht gelungen, eine aufnahmebereite Entsorgungsanlage zu finden, die in der Lage und willens ist, größere Mengen oder Monochargen anzunehmen. „Wir stehen damit in der gleichen Situation wie die gewerblichen Abfallerzeuger und Abfallbesitzer insbesondere aus der Bauwirtschaft, die ebenfalls seit sechs Wochen kaum Entsorgungsmöglichkeiten finden und die anfallenden Dämmschäume zwischenlagern müssen“, betont der 1. Kreisbeigeordnete. Aber anders als die privaten Haushalte, für die der Landkreis zuständig ist, dürfen die gewerblichen Erzeuger verwertbare Abfälle und Sonderabfällen der privaten Entsorgungswirtschaft überlassen. Doch auch die Privatwirtschaft scheitert derzeit genau wie der Landkreis bei der Suche nach einer zugelassenen und aufnahmebereiten Entsorgungsanlage bzw. Müllverbrennungsanlage.



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Der Dezernent für Abfallwirtschaft Achim Hallerbach hatte sich schon im September an die zuständige Umweltministerin Höfken gewandt und auf die unhaltbare Situation hingewiesen. "Leider hat das erst vor einigen Tagen aus Mainz eingegangene Antwortschreiben von Staatssekretär Dr. Griese uns ebenso wenig weitergeholfen wie die Informationen der SAM", zeigt sich Hallerbach enttäuscht. Wie die im Land für die Zuweisung von gefährlichen Abfällen zuständige Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM) in Mainz hat auch das Ministerium lediglich Hinweise auf zugelassene Entsorgungsanlagen gegeben: "Eine tatsächlich entsorgungsbereite Anlage konnten uns bisher weder Ministerium noch die SAM nennen", stellt Hallerbach fest. "Mit der jetzt geregelten Annahme von Kleinmengen wollen wir im ersten Schritt unseren Bürgern und Bürgerinnen wieder die Möglichkeit gegeben, sich ihrer Dämmschaumabfälle auf legale und umweltgerechte Art zu entledigen."

Der 1. Kreisbeigeordnete bittet erneut um Geduld und verweist darauf, dass seine Mitarbeiterinnen weiter mit Hochdruck an einer Lösung arbeiten: "Wir hoffen, dass wir bis zur ersten Dezemberwoche weitere Entsorgungsmöglichkeiten finden und so die Lage insbesondere auch für den Handwerksbereich entspannen können."

Übrigens ist Verpackungsstyropor, das beispielweise beim Transport von Waschmaschinen und Fernsehern verwendet wird, von der verschärften Regelung nicht betroffen. Diese Art von Styropor enthält üblicherweise nicht das Flammschutzmittel HBCD und kann nach wie vor über die Grüne Tonne oder über die Wertstoffhöfe des Landkreises entsorgt werden. Weitergehende Info gibt es bei der Neuwieder Abfallberatung unter der Telefon-Nummer: 02631/803-308 oder per E-Mail an Abfallberatung@Kreis-Neuwied.de.



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