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Nachricht vom 01.12.2016    

Vogelgrippe - eine Gefahr für den Menschen?

Das Gesundheitsamt informiert: Seit wenigen Wochen breitet sich in Deutschland die Vogelgrippe aus. Es handelt sich um eine Tierseuche, die durch verschiedene Vogel-Influenzaviren (H5N1, H7N9 und aktuell H5N8)verursacht wird. Das Virus wird über wildlebende Wasservögel im Rahmen des Vogelzuges verbreitet und ist hochansteckend für Nutzgeflügel wie Hühner, Enten, Puten und Gänse.

An der Rheinschiene müssen die Hühner in den Stall.

Neuwied. Die Ansteckung erfolgt über virushaltige Körpersekrete, insbesondere Vogelkot. Der Eintrag des Erregers in Nutzgeflügelbetriebe soll durch Stallpflicht verhindert werden. Das Kreisveterinäramt hat bereits durch den Erlass einer Verfügung entsprechend reagiert. Bei der Allgemeinverfügung handelt es sich um eine Stallpflicht für Geflügel im Bereich der Rheinschiene und des Engerser Feldes und entsprechende prophylaktisch anzuwendende Hygienemaßnahmen. Des Weiteren hat das Bundesministerium weitergehende Biosicherheitsmaßnahmen auch für kleine Geflügelhaltungen angeordnet.

Unter ungünstigen Lebensbedingungen, zum Beispiel Zusammenleben mit infizierten Tieren auf engem Raum, ist eine Übertragung der Erkrankung auf den Menschen möglich. So waren laut Weltgesundheitsorganisation seit 2003 etwa 850 Personen- fast ausschließlich in Asien- an Vogelgrippe erkrankt, überwiegend durch den Subtyp H7N9.

Die Vogelgrippe führt zwei bis fünf Tage nach Ansteckung zu Fieber, Gliederschmerzen, Husten und Atemnot, häufig auch zu Durchfall und Erbrechen. Eine vorbeugende Impfung gegen Vogelgrippe ist nicht verfügbar. Bei Ansteckungsverdacht sollten betroffene Personen isoliert und unverzüglich eine Diagnosesicherung angestrebt werden. Antivirale Medikamente sind nur noch kurz nach der Ansteckung wirksam, nach Ausbruch der Krankheit ist lediglich eine symptomatische Behandlung möglich.



Vom aktuellen Erreger H5N8 ist eine Übertragung auf den Menschen bislang nicht bekannt. Potentiell ist eine Übertagung der Vogelgrippe durch infiziertes Gefügelfleisch möglich, jedoch bei guter Küchenhygiene und Verzehr von durchgegartem Geflügel sehr unwahrscheinlich. Unter den genannten Voraussetzungen kann die Weihnachtsgans ohne Bedenken genossen werden. Für eine Übertragung der Vogelgrippe durch rohe Eier oder Rohwursterzeugnisse mit Geflügelfleisch gibt es bisher keine Belege.

Da eine Vermischung von Vogelgrippeviren mit menschlichen Grippeviren zu einer hochansteckenden Viruskombination hypothetisch möglich ist, wird gefährdeten Personen zur Risikominimierung die Grippeimpfung angeraten. Die Einhaltung der Basishygiene ist in der Erkältungszeit unerlässlich, dazu gehören insbesondere häufiges Händewaschen, Verwendung von Einmaltaschentüchern sowie Husten und Niesen in die Armbeuge.


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