VG Dierdorf verdoppelt Vergnügungssteuer
In der VG-Ratssitzung am 8. Dezember stand auch die Vergnügungssteuer auf der Tagesordnung. Zuletzt wurden die Sätze im Jahre 2012 angepasst. Mit der deutlichen Erhöhung will der Verbandsgemeinderat auch versuchen die Spielsucht einzudämmen und gleichzeitig höhere Einnahmen zu erzielen.
Dierdorf. In der Verbandsgemeinde Dierdorf befinden sich zurzeit 58 Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten. Diese verteilen sich auf vier Spielhallen und sechs Spielgeräte in vier Gaststätten. „Mit der Erhebung einer Vergnügungssteuer soll die Gemeinde neben fiskalischen Erwägungen auch ihrer Lenkungsfunktion gerecht werden, mit der das Ansiedeln und Betreiben von weiteren Spielgeräten erschwert werden kann. Ein Mittel, der Suchtgefahr, die die Spielhallen mit sich bringen, entgegen zu wirken und die Zunahme von weiteren Spielhallen zu verhindern, wäre die Erhöhung der Vergnügungssteuer“, sagte Bürgermeister Rasbach.
Bislang betrug der Satz der Besteuerung auf die Einspielergebnisse von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit in der VG Dierdorf zehn Prozent. Die Rechtsprechung lässt ein Satz von bis zu 20 Prozent zu. Diese Sätze werden unter anderem in den Städten Koblenz und Neuwied erhoben. Bei den Spielgeräten ist festzustellen, dass der mit den Geräten erzielte Umsatz von Jahr zu Jahr steigt. In 2016 wird der Anstieg gegenüber dem Vorjahr bei 18 Prozent liegen, wobei der Löwenanteil auf die vier Spielhallen entfällt.
Für den FKK-Saunaclub in Dierdorf wurde bislang eine Steuer von 50 Cent je Veranstaltungstag und angefangene zehn Quadratmeter Veranstaltungsfläche in geschlossenen Räumen erhoben. Der Steuersatz liegt in den Städten bei einem Euro.
Der Rat schloss sich einstimmig der Vorlage an und erhöhte die Vergnügungssteuer auf 20 Prozent und für den Saunaclub auf einen Euro je Veranstaltungstag und angefangene zehn Quadratmeter ab dem 1. Januar 2017. (woti)
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