Landkreis Neuwied hat kein Mitspracherecht bei grüner Tonne
Derzeit erreicht die Abfallberatung bei der Neuwieder Kreisverwaltung eine große Zahl von Protestanrufen, in denen es um die Grüne Tonne geht. Hauptsächlich Unternehmen, aber auch Privathaushalte beschweren sich, weil Grüne Wertstoffbehälter eingezogen worden sind. Leider kann der Landkreis Neuwied den Betroffenen aber in diesen Fällen nicht weiterhelfen, denn die Verpackungsentsorgung und damit die Organisation der Grünen Tonne ist eine rein privatwirtschaftliche Angelegenheit.
Neuwied. "Die Verpackungsentsorgung über die Grünen Tonnen erfolgt ohne Mitsprache- und Weisungsrecht des Landkreises", erklärt der 1. Kreisbeigeordnete und Dezernent für Abfallwirtschaft, Achim Hallerbach. "Denn anders als bei den Grauen, Blauen und Braunen Tonnen, die in kommunaler Verantwortung aufgestellt und geleert werden, entscheidet über die Grüne Tonne ausschließlich die Privatwirtschaft, die sogenannten Dualen Systeme (Grüner Punkt), die dies im Auftrag des bundesweiten Handels ausführen."
In der letzten Ausschreibung der Verpackungsentsorgung durch die Dualen Systeme hatte die Firma Suez (ehemals Sita) den Zuschlag erhalten. Da im Kreis Neuwied überdurchschnittlich große Mengen über die Grünen Tonnen erfasst werden, soll dem jetzt anscheinend über eine Verringerung der Behälterbestände und damit des Tonnenvolumens entgegengewirkt werden. „Dadurch befürchten wir, dass dann Verpackungsabfälle künftig in unserer grauen Restabfalltonne oder der blauen Papiertonne landen werden. Eine Verschiebung von Mengenströmen droht, und die ökologische Bewertung fällt mal wieder unter den Tisch, denn es geht rein um das Geld. Mit Recycling habe dies nichts zu tun“, bringt es der 1. Kreisbeigeordnete und Abfallwirtschaftsdezernent auf den Punkt.
Hallerbach erinnert in dem Zusammenhang an die langwierigen Auseinandersetzungen um das letztlich gescheiterte Wertstoffgesetz auf Bundesebene. Dabei ging es im Kern um die Frage, wieviel Mitspracherecht den Kommunen und damit den Bürgerinnen und Bürgern bei der Wertstofferfassung zugestanden werden sollte. Hallerbach hatte sich in dieser Frage von Anfang an dafür stark gemacht, die Verantwortung auch für die Wertstofftonne in Bürgerhand zu legen.
"Nachdem wir mit dem Beitritt zum kommunalen Zweckverband REK bereits die Weichen für eine bürgernah ausgerichtete Abfallwirtschaft gestellt haben, sollte jetzt auch der Gesetzgeber im geplanten Verpackungsgesetz den Bürgerinteressen Vorrang geben", fordert Achim Hallerbach vor dem Hintergrund des aktuellen Ärgernisses. "Nur durch die Stärkung der Mitspracherechte der betroffenen Bevölkerung kann eine vorrangig am Gewinn orientierte und damit bürgerferne Abfallwirtschaft verhindert werden", begründet der 1. Kreisbeigeordnete die Notwendigkeit einer Stärkung der kommunalen Position.
Die Industrie und der Einzelhandel als Inverkehrbringer der Verpackungsabfälle, hätten die Verpflichtung, dass ein ausreichend dimensioniertes Erfassungssystem zur Verfügung steht. Schließlich habe der Bürger schon mit dem Einkauf die Entsorgung der Verpackungen mitbezahlt. Sollte ein ausreichend dimensioniertes Erfassungssystem von den Dualen Systemen, wie DSD oder Reclay, nicht gewährleistet werden, dann lande der Verpackungsabfall in den kommunalen Tonnen und müsse ein zweites Mal bezahlt werden. Oder was noch schlechter wäre, der Abfall fände sich im Straßengraben oder auf der grünen Wiese wieder.
Beschwerden in Bezug auf die Leerung und gegebenenfalls den Einzug von Grünen Tonnen können unter den Telefonnummern 0800-1889966 oder 02631-899485 an die Firma Suez (bisher Sita) in Neuwied gerichtet werden.
In allen anderen Fragen rund um die Abfallwirtschaft stehen den Bürgerinnen und Bürger die Angebote der Neuwieder Abfallberatung zur Verfügung. Im Internet können unter www.abfall-nr.de Informationen rund um die Uhr abgerufen werden. Wer das Internet nicht nutzen möchte oder weitergehende Fragen hat, kann sich unter der Telefonnummer 02631/803-308 auch an das Bürgertelefon der Neuwieder Abfallberatung wenden.
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