Wettbewerb 2017 „Unser Dorf hat Zukunft“ - jetzt bewerben
Nach einjähriger Pause startet der Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ im Jahr 2017 in eine neue Runde. Daher hat der zuständige 1. Kreisbeigeordnete und Planungsdezernent Achim Hallerbach kürzlich alle Verbandsgemeindeverwaltungen des Landkreises sowie die Stadtverwaltung Neuwied über die Wettbewerbsausschreibung unterrichtet und gebeten, alle Ortsgemeinden/Ortsteile sowie die Stadtteile zu informieren.
Kreis Neuwied. Im Vordergrund steht nicht mehr nur das äußere Erscheinungsbild des Ortes, sondern vielmehr das bürgerschaftliche Engagement und die zukunftsweisenden Ideen des Dorfes. Die teilnehmenden Gemeinden haben die Möglichkeit, den Wettbewerb zu nutzen, um die Zukunftsperspektiven in den Dörfern zu verbessern und die Lebensverhältnisse in den ländlichen Räumen zu steigern. Die Dorfgemeinschaft und die einzelnen Dorfbewohner gilt es zu motivieren, aktiv an der Gestaltung des eigenen Dorfes und seiner Umgebung mitzuwirken sowie das Verständnis der Dorfbevölkerung für ihre eigenen Einflussmöglichkeiten zu stärken und dadurch die bürgerschaftliche Mitwirkung zu intensivieren.
„Daher sollte auch nicht ausschließlich der Sieg im Wettbewerb im Vordergrund der teilnehmenden Gemeinden und Stadtteile stehen, sondern vielmehr auch die vielen positiven Aspekte und Anreize, die durch die Teilnahme angestoßen, fortgeführt und weiterentwickelt werden können“, betont Achim Hallerbach. Teilnahmeberechtigt sind alle Ortsgemeinden und räumlich eigenständigen Gemeinde- oder Stadtteile mit überwiegend dörflichem Charakter bis zu 3.000 Einwohnern.
„Voraussetzung zur Weitermeldung für den Gebiets- und Landesentscheid ist nach wie vor eine hohe Teilnehmerzahl am Kreisentscheid. Daher begrüßen wir es sehr, wenn sich im diesjährigen Wettbewerbsturnus auch alle benannten „Schwerpunktegemeinden der Dorferneuerung“ und solche, die hierzu aktuell einen Antrag gestellt haben, beteiligen und ihre derzeitigen Projekte der Kommission vorstellen“, sagte der 1. Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach weiter.
Die Entscheidung über die Teilnahme der Gemeinden und Stadtteile am Wettbewerb sollte durch einen entsprechenden Ratsbeschluss herbeigeführt und der Kreisverwaltung bis spätestens 10. März 2017schriftlich mitgeteilt werden. Die Durchführung des Kreisentscheides ist für Ende April und Anfang bis Mitte Mai 2017 geplant.
Für weitere Informationen stehen die zuständigen Mitarbeiterinnen des Referates Dorferneuerung, Margit Rödder-Rasbach (0 26 31/8 03-2 35) und Carina Baugut-Seyfried (0 26 31/ 8 03-4 02) gerne zur Verfügung. Damit für jede Gemeinde ein optimales Ergebnis erreicht werden kann, stehen die beiden Mitarbeiterinnen interessierten Gemeinden und Stadtteilen auch vor Ort zur Information der Einwohner gerne bereit.
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