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Nachricht vom 02.03.2017    

Unentgeltliche Schulbuchausleihe Schuljahr 2017/2018

Auch in diesem Jahr können Eltern mit geringem Einkommen für ihre Kinder Anträge auf Lernmittelfreiheit, also die kostenlose Schulbuchausleihe, stellen. Die Antragsformulare für das Schuljahr 2017/2018 wurden mit einem gesonderten Merkblatt bereits an die Schüler und Schülerinnen verteilt. Die Antragsfrist läuft bis zum 15. März.

Symbolfoto

Neuwied. Für die Grundschulkinder aus Neuwied und den Stadtteilen nimmt die Stadtverwaltung Neuwied, Amt für Schule und Sport, die Anträge entgegen. Ansprechpartner ist Dominik Milz, Zimmer 452, in der Engerser Landstraße 17, 56564 Neuwied.

Eltern von Kindern und Jugendlichen an weiterführenden oder berufsbildenden Schulen richten ihre Anträge an die Kreisverwaltung Neuwied, an das Referat Schulen, Weiterbildung und Sport. Ansprechpartnerin ist Frau Aileen Falkenburg, Zimmer 271, Wilhelm-Leuschner-Straße 9, 56564 Neuwied.

Die übrigen Grundschulen im Landkreis Neuwied geben ihre Anträge bei den zuständigen Verbandsgemeinden ab. Die Abgabefrist für alle Anträge endet am 15. März. Nur in Ausnahmefällen können verspätete Anträge berücksichtigt werden. Bei mehreren Kindern muss für jedes Kind ein Antrag gestellt werden.

Neben der kostenlosen Schulbuchausleihe können Eltern auch kostenpflichtig Schulbücher für ihre Kinder ausleihen. Damit kann bis zu zwei Drittel des Ladenpreises eingespart werden. Um diesen Service zu nutzen, müssen sich die Eltern in der Zeit vom 22. Mai bis zum 9. Juni im Internetportal der Schulbuchausleihe anmelden. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.lmf-online.rlp.de.


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