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Nachricht vom 24.03.2017    

Verkehrssituation und Hockeyplatz-Bebauung - Kein Zusammenhang

Für die Verwaltung hat die Sicherheit für Kinder in der Kardinal-Frings-Straße absolute Priorität. "Alle Überlegungen der Verwaltung waren ausschließlich darauf ausgerichtet, die Verkehrssituation in der Kardinal-Frings-Straße im Sinne der Anwohner zu verbessern und eine künftige zweifelsfreie Überwachung des fließenden Verkehrs durch die Polizei zu ermöglichen", so die erste Beigeordnete Cigdem Bern. Zudem betont sie ausdrücklich, dass ein Zusammenhang mit einer Bebauung des Hockeyplatzes nicht besteht. Um in den Dialog mit der Anwohnerschaft zu kommen, wird die Verwaltung mit der Anwohnerschaft kurzfristig einen Ortstermin durchführen.

Foto: Symbolfoto NR-Kurier

Bad Honnef. In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Wald, Verkehr, Feuerschutz und Rettungswesen am 22. März wurde die Verkehrssituation in der Kardinal-Frings-Straße behandelt. Ausschlaggebend für die Prüfung der Verkehrssituation in der Kardinal-Frings-Straße waren zwei bei der Verwaltung eingegangene Schreiben aus der dortigen Anwohnerschaft. In diesen Schreiben wurde das Empfinden geäußert, dass das Verkehrsaufkommen und die gefahrenen Geschwindigkeiten in der Kardinal-Frings-Straße zugenommen haben. Als mögliche Ursache für die empfundene Verkehrszunahme wurde ein etwaiger Umfahrungsverkehr der Lichtsignalanlage Linzer Straße/Feilweg angeführt.

Bezogen auf die vorliegenden Eingaben waren mithin zwei Aspekte zu prüfen: Das Bestehen eines auffälligen Durchfahrtsverkehrs im Bereich der Kardinal-Frings-Straße und das Befahren der Kardinal-Frings-Straße mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Im Rahmen der Prüfung eines etwaigen auffälligen Durchfahrtsverkehrs hat die Verwaltung Verkehrszählungen unter Erfassung der amtlichen Kennzeichen der die Kardinal-Frings-Straße befahrenden Kraftfahrzeuge durchgeführt.

Vom Feilweg aus sind dabei am 7. Februar im Zeitraum von 12 bis 14 Uhr insgesamt 27 Fahrzeuge in die Kardinal-Frings-Straße eingefahren. Lediglich zwei Fahrzeuge haben die Straße dabei ohne Halt durchfahren. Am 8. Februar wurde im Zeitraum von 7 bis 9 Uhr gezählt. Während dieses Zeitraumes sind 69 Fahrzeuge vom Feilweg aus in die Kardinal-Frings-Straße eingefahren. Hier wurde lediglich eine Durchfahrt ohne Halt festgestellt. In der entgegengesetzten Richtung fuhren am 7. Februar insgesamt 34 Fahrzeuge in die Kardinal-Frings-Straße ein. Fünf Fahrzeuge durchfuhren dabei die Straße ohne Halt. Am 8. Februar fuhren 38 Fahrzeuge in die Straße ein, wobei 9 Fahrzeuge die Straße ohne Halt durchfuhren. Im Ergebnis konnte mithin kein auffälliger Durchfahrtsverkehr im Bereich der Kardinal-Frings-Straße festgestellt werden.

Zur Prüfung der gefahrenen Geschwindigkeiten in der Kardinal-Frings-Straße hat die Verwaltung vom 7. bis 16. Februar eine elektronische Geschwindigkeitsmessung (24-Stunden-Messung) durchgeführt. Diese Messungen ergaben in Fahrtrichtung Linzer Straße ein Gesamtfahrzeugaufkommen von 1907 Fahrzeugen und eine durchschnittliche Geschwindigkeit von 31 km/h. In Fahrtrichtung Feilweg wurden 2171 Fahrzeuge und eine durchschnittliche Geschwindigkeit von 24 km/h gemessen. Die Kardinal-Frings-Straße ist als Verkehrsberuhigter Bereich beschildert. Für einen solchen Bereich sind die gemessenen Geschwindigkeiten mithin zu hoch. Daher wurde die Polizei gebeten, Geschwindigkeitskontrollen im Bereich der Kardinal-Frings-Straße durchzuführen. Dieses Anliegen wurde mit Verweis auf die Vorgaben der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) abgelehnt, da Wohnwege innerhalb von Verkehrsberuhigten Bereichen grundsätzlich eine Länge von 100 Metern nicht überschreiten sollen.



Die Kardinal-Frings-Straße ist als Wohnweg innerhalb des ausgewiesenen Verkehrsberuhigten Bereiches jedoch insgesamt 355 Metern lang, weshalb hier das Verhältnis von Weg und Zeit nicht hinreichend nutzungsverträglich ist, um die nötige Akzeptanz für die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit bei den Verkehrsteilnehmern zu erreichen. Im Ergebnis bedeutet dies, dass von den Verkehrsteilnehmern nicht erwartet werden kann, derart lange Strecke mit Schrittgeschwindigkeit zu befahren. Aus diesem Grund führt die Polizei im Bereich der Kardinal-Frings-Straße keine Kontrollen durch.

Für die Verwaltung stellte sich daher die Frage, wie eine effektive Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten im Interesse und zum Wohl aller Beteiligter bewirkt werden kann. Unter diesem ausschließlichen Hintergrund wurde überlegt, die Kardinal-Frings-Straße in einem ersten Schritt als Zone-30 zu beschildern und zur weiteren Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten in einem zweiten Schritt innerhalb dieser Zone einen zusätzlichen Verkehrsberuhigten Bereich entsprechend der RASt06 auf eine Länge von 50 bis 100 Metern (gegebenenfalls mit begleitenden Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung) einzurichten. In diesem Bereich würde der fließende Verkehr noch einmal weiter auf 4 bis7 km/h herabgefiltert, wodurch die Akzeptanz der Schrittgeschwindigkeit bei den Verkehrsteilnehmern deutlich verbessert und die Möglichkeit der Kontrolle durch die Polizei im gesamten Verlauf der Kardinal-Frings-Straße geschaffen würde.



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