Landesregierung stimmt Fusionsgesetz Rengsdorf-Waldbreitbach zu
Am Freitag, dem 24. März hat der Landtag in Mainz dem vorgelegten Fusionsgesetzt für die Verbandsgemeinden Rengsdorf und Waldbreitbach zugestimmt. Damit ist der Weg zur neuen Verbandsgemeinde „Rengsdorf-Waldbreitbach“ zum 1. Januar 2018 frei. Da der Entwurf bislang alle Gremien problemlos passiert hatte, war die Zustimmung letztlich nur eine notwendige Formsache.
Rengsdorf. Am 24. September wird nun in den Verbandsgemeinden Rangsdorf und Waldbreitbach ein neuer Verbandsgemeinderat gewählt. Er wird 36 Mitglieder umfassen, bisher waren es 56. Der Rat wird bis zur die nächste Wahl des Verbandsgemeinderates der neuen Verbandsgemeinde am Tage der allgemeinen Kommunalwahlen im Jahre 2024 im Amt bleiben.
Ebenso ist für die neue Verbandsgemeinde die Wahl des Bürgermeisters erforderlich. Die Amtszeit von Hans-Werner Breithausen endet vorzeitig am 31. Dezember 2017. Er stellt sich jedoch zur Wiederwahl. Den Hut in den Ring hat noch der Ortsbürgermeister von Rengsdorf, Christian Robenek (CDU) geworfen. Er wurde mit 89,6 Prozent der Stimmen vom neuen Gemeindeverband der CDU nominiert. Breithausen wurde von der SPD mit 93,3 Prozent nominiert. Weitere Bewerber sind derzeit nicht in Sicht, wobei sich die Grünen und die AfD noch nicht klar positioniert haben.
Sollte der amtierende Bürgermeister Breithausen abgewählt werden, so wird er die Stelle des ersten hauptamtlichen Beigeordneten mit seinen derzeitigen Bezügen erhalten. Neu wird auch der Wehrleiter der Feuerwehren gewählt. Ebenso wird die anstehende Betriebsratswahl auf das Jahr 2018 verschoben. Das Fusionsgesetz und die Fusionsvereinbarung sind einsehbar über die Homepage der Verbandsgemeinde, sie regeln einiges. Aber der neue Verbandsgemeinderat wird viele Gestaltungsmöglichkeiten bekommen und viele Dinge in der neuen Verbandsgemeinde regeln müssen.
Der Amtssitz der neuen Verbandsgemeinde wird Rengsdorf werden. Hier laufen die Vorbereitungen schon und können nun mit Hochdruck aufgenommen werden. Für den Bürger ändert sich nichts, er kann weiter an seinen gewohnten Stellen seine Amtsgeschäfte erledigen. (woti)
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