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Nachricht vom 04.04.2017    

Führerschein nach gefährlichem Wendemanöver beschlagnahmt

Ein ortsunkundiger 18-jähriger Fahrer eines PKW Mercedes 270 CDI befuhr am Montag, den 3. April um 13.10 Uhr den Beschleunigungsstreifen der B 256, Anschlussstelle Rengsdorf Nord, in Fahrtrichtung Neuwied. Am Ende des Beschleunigungsstreifens hielt er bis zum Stillstand an.

Symbolfoto

Rengsdorf. Da das Navigationsgerät des 18-Jährigen anzeigte, dass er die B 256 in die andere Fahrtrichtung hätte befahren müssen, lenkte der Fahrer nach links ein und fuhr auf die Schnellstraße auf, um zu wenden. Dabei führte er seinen PKW quer über die Fahrbahn über die durchgezogene Begrenzungslinie auf den linken der beiden Fahrstreifen, die in Fahrtrichtung Straßenhaus führen.

Zu diesem Zeitpunkt befuhr ein 66-jähriger PKW-Fahrer den linken Fahrstreifen in Fahrtrichtung Straßenhaus. Um eine Kollision zu vermeiden, musste dieser nach rechts ausweichen und so stark abbremsen, dass sein ABS auslöste. Der Beschuldigte fuhr nach einem Wendemanöver um 180 Grad die gleiche Strecke zurück und prallte frontal gegen die Schutzplanke neben dem Einfädelungsstreifen in Fahrtrichtung Neuwied.

Nach Rücksprache mit dem Staatsanwalt wurde der Führerschein beim Beschuldigten beschlagnahmt.



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