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Nachricht vom 08.05.2017    

Falsche Namensangabe und „Keine Lust“ auf Kontrolle

Die Polizei Neuwied musste sich am Sonntagabend und in der Nacht zum Montag, den 8. Mai gleich in zwei Fällen damit beschäftigen, dass zu kontrollierende Personen sich nicht ausweisen wollten oder sogar falsche Angaben machten. In beiden Fällen gab es entsprechende Anzeigen.

Symbolfoto

Neuwied. Im Rahmen einer Verkehrsunfallanzeige wurden am Sonntag, den 7. Mai gegen 20:20 Uhr bei der Fahndung im Nachbereich drei Personen in der Bimsstraße in 56566 Neuwied festgestellt und kontrolliert.

Der Verantwortliche gab an, dass er keinen Ausweis mitführe. Seinen Namen gab er gegenüber der Polizei nur in Teilen und auch falsch an. Durch die eingesetzten Polizeibeamten wurde er mehrfach aufgefordert seine Personalien vollständig und korrekt anzugeben. Auch die weiteren Personen machten falsche Angaben hinsichtlich des Namens des Verantwortlichen.

Der Verantwortliche wurde zwecks Klärung seiner Identität zur Polizeidienststelle Neuwied sistiert. Nach Recherchen in den polizeilichen Systemen konnte die Identität zweifelsfrei festgestellt werden. Bei der Personenüberprüfung stellte sich zudem heraus, dass der Verantwortliche zweimal zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben war. Der Verantwortliche muss sich nun wegen einer Ordnungswidrigkeit „Falsche Namensangabe“ verantworten.

„Keine Lust“ auf eine polizeiliche Personenkontrolle
Der Verantwortliche ging am Montag, den 8. Mai gegen 0:40 Uhr vor der Polizeidienststelle Neuwied vorbei. Beim Erblicken von zwei zum Funkstreifenwagen gehenden Polizeibeamten zögert der Verantwortliche kurz weiterzugehen. Der Verantwortliche war den Beamten der Polizei Neuwied bereits einige Stunden zuvor aufgefallen, wie er die Dienststelle auffällig passierte. Einer Personenkontrolle leistete der Verantwortliche nicht Folge.



Der Verantwortliche war während der Kontrolle weder bereit seinen Namen zu nennen, noch seinen Ausweis vorzuzeigen. Zudem war das Verhalten durchweg unkooperativ und respektlos. Der Verantwortliche musste sich letztlich in den Räumlichkeiten der Polizeidienststelle Neuwied einer Identitätsfeststellung unterziehen.

Im Rahmen einer Personendurchsuchung konnte schließlich der Bundespersonalausweis sowie ein Einhandmesser aufgefunden werden. Gegen den Verantwortlichen wurden zwei Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet. Nach der Personalienfeststellung wurde der Verantwortliche wieder aus der Kontrolle entlassen.


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