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Nachricht vom 01.06.2017    

Bürgerbeauftragter und Petitionsausschuss stärken Vertrauen in Politik

Zum Jahresbericht des rheinland-pfälzischen Bürgerbeauftragten sowie dem Bericht des Petitionsausschusses erklären Fredi Winter, Vorsitzender des rheinland-pfälzischen Petitionsausschusses, sowie Jörg Denninghoff, Sprecher für Petitionen der SPD-Landtagsfraktion ihre Sicht.

Neuwied. „Mit viel Sachkenntnis und Einfühlungsvermögen ist unser Bürgerbeauftragter Dieter Burgard ein geschickter Mittler zwischen Bürgern und Verwaltung. Der Jahresbericht des Bürgerbeauftragten belegt auf anschauliche Art und Weise, dass die Institution des Bürgerbeauftragten eine gefragte Anlaufstelle für hilfesuchende Bürgerinnen und Bürger ist. Durch seine wertvolle Arbeit stärkt er das Vertrauen in Politik und Demokratie nachhaltig. Gemeinsam mit dem Bürgerbeauftragten haben wir als Mitglieder des Petitionsausschusses den Anspruch, eine Brücke zwischen Bürgern und Politik zu bilden“, so Winter.

„Dieter Burgard ist ein Bürgerbeauftragter, der hinhört. An 27 Vor-Ort-Sprechtagen im vergangenen Jahr hatte der Bürgerbeauftragte ein offenes Ohr für die Sorgen und Nöte, Probleme und Problemchen der Menschen im ganzen Land. Hervorzuheben ist insbesondere das besondere Engagement des Bürgerbeauftragten im Bereich des Justizvollzugs mit eigenen Sprechtagen in den Justizvollzugsanstalten. Mit 2281 neuen Eingaben wandten sich 2016 mehr als 4000 Bürgerinnen und Bürger an den Bürgerbeauftragten. Die nach wie vor hohe Zahl von Eingängen belegt, dass die Einrichtung des Bürgerbeauftragten von den Bürgerinnen und Bürgern geschätzt wird. Anerkennung verdient zudem das erfolgreiche Wirken Dieter Burgards in seiner Funktion als Beauftragter für die Landespolizei.“



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Mit Blick auf das Instrument der öffentlichen Petitionen ergänzt Denninghoff: „Das Instrument der öffentlichen Petition wird von den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin gut angenommen. Vorteil dieses Verfahrens ist – im Gegensatz zu sogenannten Online-Petitionen, dass für Bürgerinnen und Bürger klar erkennbar ist, wer Urheber und wer Adressat eines Bürgeranliegens ist. Beim Instrument der Öffentlichen Petition ist sichergestellt, dass das Anliegen im zuständigen Petitionsausschuss direkt Gegenstand der parlamentarischen Beratung wird. 2016 wurde diese Möglichkeit neunmal genutzt, zudem gingen 13 Sammelpetitionen beim Bürgerbeauftragten ein.“


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