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Nachricht vom 02.06.2017    

Interessengemeinschaft WKB in Erpel gegründet

Der Gemeinderat Erpel hat im Beschlusswege das System der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge (WKB) eingeführt. Ab dem 1. Januar 2017 können nunmehr nach der beschlossenen Satzung vom 20. März 2017 Vorausleistungen auf die voraussichtliche jährliche Beitragshöhe an WKB erhoben werden. Dagegen haben Elvira Eberweiser und Monika Schlüter die Interessengemeinschaft WKB ins Leben gerufen, der unter anderen Cornelius Veithen, Wolfgang Horn, Erich Sieberz, Adam Udich und Gerhard Böttcher angehören.

Erpel. Die Interessengemeinschaft argumentiert, alle bisherigen nach der nunmehr abgelösten Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen in der Ortsgemeinde Erpel vom 8.12.2003 betroffenen Grundstückseigentümer hätten in der Vergangenheit darauf vertrauen können, dass mit ihren mitunter beträchtlichen Einmalbeiträgen entsprechend ihrer wörtlichen Bedeutung künftige Straßenausbaubeiträge für Jahrzehnte abgegolten waren. „Häufig ist dieses Vertrauen darauf, dass Straßenausbaubeiträge für die eigene Straße vor wenigen Jahren bereits bezahlt wurden, auch Basis der Finanzplanung beim Hauskauf oder Neubau. Dieses Vertrauen ist jedoch durch die obige beabsichtigte Einführung von WKB durch die Gemeinde Erpel massiv erschüttert worden.“

Angesichts der Tragweite der Änderung von Einmalbeiträgen zu WKB wäre nach der Auffassung der Protestler eine frühzeitige Einbindung der Erpeler Bürgerinnen und Bürger vor der Beschlussfassung des Rates im Rahmen einer Bürgerversammlung zur umfassenden Information dringend geboten gewesen. Im Rahmen einer Bürgerversammlung hätten alle Bürger vor dem Ratsbeschluss umfassend informiert werden können.

Die Bürgerinitiative strebt jetzt einen Bürgerentscheid zu den WKB an. 179 Wahlberechtigte müssen diesen Entscheid, laut Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, mindestens mit ihrer Unterschrift befürworten. Aktuell haben in kürzester Zeit bereits an die 400 Erpeler mit ihrer Unterschrift dem Bürgerentscheid zugestimmt.

Ein solidarischer Effekt unter den Bürgern werde durch die Umstellung des Systems auf WKB zudem nicht erzielt. Bei beiden Systemen, Einmalbeiträge und WKB, werden nicht alle Anlieger oder Nutzer der jeweiligen Straßen, sondern ausschließlich die Grundstückseigentümer herangezogen. Unabhängig wie viel ein Bürger leisten kann oder auch über viele Jahre abtragen muss, wird sein Beitrag für WKB nicht über sein reales Einkommen, sondern über seinen fiktiven Besitzstand (Grundstücksgröße, Vollgeschosse, gewerbliche Nutzung) berechnet. Für viele Eigentümer ist das ein großes finanzielles Problem.

Weiterhin argumentiert die Initiative: „Die Verschonungsregelung muss hinterfragt werden. Laut bereits vom Rat beschlossener Satzung vom 20. März 2017, kommen auf die nicht von der Verschonungsregelung betroffenen Eigentümer bis 2025 erhöhte Beiträge zu. Die bis dahin durch die Verschonungsregelung entstehenden Ausfallbeiträge werden nämlich auf die dann verbliebenen Grundstückseigentümer umgelegt und von ihnen finanziert, so dass der bereits zum Einmalbetrag herangezogene Bürger durch die verringerte Anzahl der Maßstabskomponenten, wie Grundstücksgröße, Anzahl der Vollgeschosse sowie Nutzungsart der Grundstücke, nochmals übermäßig belastet wird.“

Die Kosten werden nicht von allen Anliegern des Straßennetzes getragen, denn weder die Anlieger von Privatstraßen, nicht einmalig hergestellten, noch im Außengebiet gelegene Grundstücke, werden zur WKB herangezogen.



Bemängelt wird auch, dass Anfang Januar Info-Schreiben verschickt wurden, die Grundsatzentscheidung für die Einführung des WKB bereits im April 2016 im Gemeinderat gefallen ist, die Informationsschreiben an die Grundstückseigentümer jedoch erst im Januar 2017 versendet wurden. Zudem bekamen einige Grundstückseigentümer erst im Nachhinein und auf Nachfrage dieses Informationsschreiben. In diesem wurde mit keinem Wort erwähnt, dass der Gemeinderat noch über die eigentliche Satzung entscheiden wird.

Die Initiative begegnet dem Argument der Verwaltung, die hohe Einmalbelastung entfalle, dass bei den aktuellen relativ niedrigen Kreditzinsen, die Möglichkeit einer Grundschuldeintragung das kleinere Übel im Vergleich zu einer dauerhaften Zahlungsverpflichtung in einer unbekannten Höhe sein dürfte.

Im Übrigen beinhalte der Einmalbeitrag eine kostendämmende Eigenschaft, weil die betroffenen Grundstückseigentümer achten schon im eigenen Interesse darauf achteten, dass die Kosten für die Straße vor ihrer eigenen Haustür nicht ins Uferlose steigen. Beim WKB beträgt der Gemeindeanteil in Erpel grundsätzlich nur noch 30 Prozent für jede Ausbaumaßnahme. „Ein klarer Gewinn für die Ortsgemeinde, der auf dem Rücken der Anlieger ausgetragen wird. Die Rechtsprechung lässt sich dahingehend zusammenfassen, dass der Gemeindeanteil, bei einmaligen Beiträgen, regelmäßig beträgt: 25 Prozent bei geringem Durchgangs-, aber ganz überwiegendem Anliegerverkehr, 35-45 Prozent bei erhöhtem Durchgangs-, aber noch überwiegendem Anliegerverkehr, 55-65 Prozent bei überwiegendem Durchgangsverkehr und 70 Prozent bei ganz überwiegendem Durchgangs-, aber nur wenig Anliegerverkehr (in Erpel zum Beispiel die Straße zur Erpeler Ley hoch).“

Es kommen bei der Erhebung der WKB jährlich entstehende Verwaltungs-, Personal- und Portokosten hinzu, denn es sind Jahr für Jahr auf der Grundlage der für den jeweiligen Zeitraum maßgebenden Daten die aktuellen Beitragsbeträge für alle Grundstücke zu ermitteln und entsprechende Beitragsbescheide zu erlassen und zu versenden.

Es fehlt ein von der Verwaltung vorgelegter, aussagekräftiger Straßenausbauplan, auf dessen Grundlage eine Schätzung der jährlichen Kosten zu erkennen ist. Anlieger von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen werden im Vergleich zum bisherigen System (Einmalbeitrag) benachteiligt. Bis dato wurden sie nur bei den Kosten der Nebenanlagen, wie zum Beispiel Bürgersteigen, Straßenbeleuchtung, anteilmäßig herangezogen. Mit der Einführung des WKB haben sie sich nunmehr auch an den Ausbaubeiträgen der Gemeindestraßen zu beteiligen.

Die Bürgerinitiative erachtet aus vorgenannten Gründen die Durchführung eines Bürgerentscheids in Erpel nicht nur für angebracht, sondern vielmehr für notwendig und hat am 1. Juni den entsprechenden Antrag mit fast 400 Unterschriften der Gemeindeverwaltung übergeben. (PM Monika Schlüter)


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