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Nachricht vom 29.09.2017    

Situation um Hallenbad Puderbach immer noch unklar

In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am Donnerstag, den 28. September war die unklare Sitation des Schulschwimmbades und damit die Kosten, die entstehen könenn ein gewichtiges Thema. Einigkeit herrschte bei der Frage, die alle mit einem eindeutigen Ja beantworteten, ob ein solches Bad erforderlich sei.

Ein trostloser Anblick bietet das Puderbacher Hallenbad. Foto: Wolfgang Tischler

Puderbach/Dürrholz. Bürgermeister Volker Mendel hatte zur Sitzung des VG Rates, in das Dorfgemeinschaftshaus Dürrholz eingeladen. Ein wichtiges Thema war es, die Fragen zum Schulschwimmbad Puderbach zu klären. Mendel erläuterte den Stand der Dinge und die Sichtweise der Verwaltung. Wie bekannt ist das Bad seit 2011, aufgrund von erheblichen Mängeln, geschlossen. Wir berichteten mehrfach.

Die Kosten für eine Sanierung werden von den beteiligten Parteien unterschiedlich beurteilt. Dies wird seit geraumer Zeit vor Gericht behandelt. Der nächste Termin, so Menzel, findet nun am 4. Dezember, in Koblenz statt. Die Verwaltung hat ein weiteres Gutachten erstellen lassen, in diesem werden die Kosten nunmehr auf rund 1,25 Millionen Euro geschätzt. Neben anderen Ausgaben, die auf die Verbandsgemeinde zukommen ist dies ein erheblicher Betrag. Die Ratsmitglieder waren sich einig, dass das Bad erhalten bleiben müsse.

Allerdings sehen einige Ratsmitglieder die derzeitige unklare Situation als Problem. Die Höhe einer Entschädigung steht natürlich genauso wenig fest, wie der Zeitpunkt, zu dem eine Entscheidung gefällt werden wird. Es ist, so Mendel, davon auszugehen, dass die Gegenseite das Verfahren in die Länge zieht, wie es ja bereits jetzt geschieht. Wichtig war es dem Bürgermeister eine klare Entscheidung des Verbandsgemeinderates zu erhalten, ob die Verwaltung die Kosten, unter Anrechnung, der sicherlich zu erwartenden, Zuschüsse aber ohne Anrechnung einer fiktiven Entschädigung klären solle. Hierzu gehören, so die Ratsmitglieder auch die dann erforderlichen Unterhaltungskosten.



Mendel zeigte auf, das dem Gericht seit geraumer Zeit ein Gutachten, das die Verwaltung erstellen ließ, vorliegt, in dem die Zusammenhänge zwischen den aufgetretenen Schäden und den Baumängeln deutlich gemacht werden. Bürgermeister Mendel erläuterte dazu auch, das bei einem „Abriss“ des Bades nicht nur die Kosten hierfür und die Entsorgungskosten entstehen würden, sondern auch die zu seiner Zeit erhaltenen Zuschüsse zurückgezahlt werden müssten. Dies würde die ohnehin dünne Finanzdecke erheblich belasten. Die Ratsmitglieder entschieden sich dann, trotz einiger Bedenken, dafür die Kostenermittlung seitens der Verwaltung erstellen zu lassen und dann erneut zu beraten. (kkö)


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