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Nachricht vom 25.10.2017    

VdK-Kreisverband Neuwied lud zur Herbstkonferenz

Zu einer Arbeitstagung trafen sich kürzlich Vorstandsmitglieder aus den Ortsverbänden des VdK-Kreisverbandes Neuwied im neu errichteten Bürgerhaus Neustadt. Die Herbstkonferenz wurde einberufen, um die Vorstände der Ortsverbände über neue Beschlüsse und Entwicklungen auf Landes- und Kreisverbandsebene zu unterrichten, wie Kreisvorsitzender Hans Werner Kaiser in seiner Begrüßung betonte.

Kreisvorsitzender Hans Werner Kaiser (rechts) bedankt sich bei Bernard Stammer (Heimleiter St. Josefshaus Neustadt, links) für seine Ausführungen. Foto: Privat

Neustadt (Wied). Im Mittelpunkt der Tagung stand allerdings das Thema „Das Pflegestärkungsgesetz und seine Auswirkungen auf die häusliche und stationäre Pflege“. Ortsbürgermeisterin Jutta Wertenbruch ging in ihrem Grusswort auf die hervorragende Beratung und Unterstützung des VdK ein, der im Kreisverband Neuwied mehr Mitglieder zähle als die Ortsgemeinde Neustadt mit all ihren Dörfern. Insbesondere hob sie die enorm wichtige Arbeit durch den Ortsverband Neustadt mit seinem Vorsitzenden Manfred Salz hervor und bezeichnete diese als unverzichtbar für die Ortsgemeinde Neustadt.

Nach einer kurzen Einleitung des Kreisvorsitzenden zum Thema „Pflege“, das im Verlaufe der vergangenen Monate ein Dauerthema in den Medien ist, referierte Bettina Höcker vom Pflegestützpunkt Asbach zum Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) und seinen Auswirkungen auf die häusliche Pflege. Zu Beginn stellte sie die wichtigsten Änderungen des zum 01.01.2017 in Kraft getretenen Gesetzes vor. Eine wesentliche Neuerung ist der Pflegebedürftigkeitsbegriff, womit der Gesetzgeber einen grundlegenden Systemwechsel in der Pflegeversicherung eingeführt hat. So orientiert sich die Pflegebedürftigkeit nicht mehr an einem in Minuten gemessenen Hilfebedarf, sondern ausschließlich daran, wie stark die Selbständigkeit bzw. die Fähigkeiten des Menschen bei der Bewältigung seines Alltags beeinträchtigt sind.

Ein weiteres wesentliches Merkmal des Gesetzes ist das neue Begutachtungssystem. Statt der bisherigen drei Pflegestufen gibt es seit 01.01.2017 fünf Pflegegrade. Viele weitere Einzelbereiche des Gesetzes wie z.B. Betreuungs- und Entlastungs-leistungen oder die Hilfsmittelversorgung durch die Pflegekasse waren Bestandteil ihres Referates. Dabei ging sie auch auf Fragen der Zuhörer ein, die sie fachlich kompetent beantwortete. „Vieles ist auch nach nunmehr neun Monaten noch nicht optimal gelöst, jedoch ist festzustellen, dass das neue Pflegestärkungsgesetz für viele pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen Verbesserungen mit sich gebracht hat, was insbesondere auf Demenzkranke zutrifft“, so Bettina Höcker.

Im zweiten Teil beleuchtete Bernard Stammer, Heimleiter des Alten- und Pflege-heims St. Josef in Neustadt, die Auswirkungen des neuen Pflegestärkungsgesetzes auf die stationäre Pflege. Er sprach von Anfangsschwierigkeiten bei der Überleitung von den Pflegestufen in Pflegegrade und bemängelte neben der langen Verfahrensdauer auch etliche fehlerhafte Bescheide. Dies habe sich inzwischen aber stark reduziert. Neben den Änderungen in der vollstationären Pflege wies er auch auf den Handlungsbedarf bei den Pflegekräften hin. „Der Pflegenotstand ist schon da“, so Bernard Stammer, „es fehlen bereits heute die Fachkräfte“. Nach seiner Auffassung muss eine Neuberechnung der pflegerischen Arbeit erfolgen. Er warf u.a. die Fragen auf ‚Wo kommen Arbeitskräfte her?’ ‚Wie begegnen wir den Arbeitskräftemangel in der Pflege?’ Zum Schluss seiner Ausführungen meinte er: „Die notwendige Personalbesetzung muß dringend unter Einbezug der Pflege-vertreter den neuen Bedingungen angepaßt werden“.



Kreisvorsitzender Hans Werner Kaiser bedankte sich bei beiden Referenten für ihre sehr informativen Ausführungen und wies darauf hin, dass auch der Bundes-verband des VdK bereits vor der Bundestagswahl Forderungen zur Pflege aufge-stellt hat, die nun die neue Bundesregierung angehen müsse. Pflegebedürftigkeit wird zunehmend zu einem Armutsrisiko, warnt der Sozialverband VdK. Viele pflege-bedürftige Menschen und ihre Angehörigen können sich eine professionelle Hilfe kaum noch leisten, weil ihr Eigenanteil immer höher wird.

Zum Schluss der Tagung vermittelte Hans Werner Kaiser den Vorstandsmitgliedern aus den Ortsverbänden in seinen Ausführungen einige Neuigkeiten aus Landes- und Kreisverband, wobei er besonders auf die 70-Jahr-Feier des Kreisverbandes im Mai mit dem ehemaligen Bundesminister Franz Müntefering als Festredner einging. Auch der Umzug der Kreisgeschäftsstelle von der Eduard-Verhülsdonk-Straße 2 in die Andernacher Straße 70 (Seuser-Center) zum 04.09.2017 beleuchtete er und betonte die Notwendigkeit einer nunmehr größeren Geschäftsstelle, die zudem über viele Parkflächen verfüge und barrierefrei erreichbar ist. Ferner teilte er mit, dass die Mitgliederentwicklung weiter positiv verläuft und derzeit 6.631 Personen in 25 Orts-verbänden dem VdK-Kreisverband Neuwied angehören.

In seinem Schlusswort lobte er die gute Beratungstätigkeit der Mitarbeiterinnen in der Kreisgeschäftsstelle und dankte Kreisgeschäftsführerin Doreen Borges und den Mitarbeiterinnen Ulla Over, Sandra Schmitz und Claudia Schnur für die Vorbereitung der Herbstkonferenz. Dank sprach er auch Manfred Salz für die Arbeit vor Ort und der Familie Stoffels mit ihrem Serviceteam für die gute Bewirtung aus.


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