Polizei Neuwied förderte eine Reihe Delikte zu Tage
Zwischen Freitag und Sonntag,. dem 19. November wurden durch Beamte der Dienststelle Neuwied mehrfach Verkehrskontrollen im Dienstgebiet durchgeführt. Dabei wurden mehrere, nachfolgend aufgeführte Verstöße festgestellt und geahndet. Die Aussage, dass man ein Kind nicht anschnallen muss, da es nicht sein eigenes sei, verschlug den Beamten die Sprache.
Neuwied. Am Freitag wurden zwei Fahrzeugführer im Rahmen der Streife festgestellt, die sich auch nicht von einem dahinter fahrenden Streifenwagen daran gehindert fühlten, über eine Ampel mit der „Lichtphase Rot“ zu fahren. Beide Fahrzeugführer wurden angehalten und kontrolliert. Selbige erwartet in den kommenden Wochen ein Bußgeldbescheid. Weiter konnten im Rahmen der Kontrollen mehrfach Verkehrsteilnehmer angetroffen werden, welcher weder der Gurtpflicht nachkamen, noch die mitzuführenden Dokumenten wie Führerschein oder Zulassungsbescheinigung des jeweiligen Fahrzeugs, bei sich hatten. Die Verstöße wurden im Rahmen der Kontrollen verwarnt und die Fahrzeugführer auf die Gefahr eines fehlenden Sicherheitsgurts hin sensibilisiert.
Kein Verständnis konnten die kontrollierenden Beamten am Samstagnachmittag für einen 56-jährigen Fahrer eines Mercedes Van aus dem Kreis Ansbach aufweisen, welcher die vierjährige Tochter seines Neffen, ohne jegliche Sicherung auf der Rückbank transportierte. Auf Frage teilte er mit, dass seine Fahrt, seinen Worten nach, lediglich von Worms bis nach Neuwied gegangen sei und es sich ja bei dem Mädchen nicht um seine Tochter handelte. Die Weiterfahrt wurde untersagt und die Tochter durch den an die Kontrollstelle beorderten Neffen übernommen. Den Fahrer erwarten ein Bußgeld und Punkte in Flensburg.
Gerade im letzten Moment konnte bei einer Kontrolle, eines dem ersten Anschein nach fahruntüchtigen Mannes, eine Trunkenheitsfahrt verhindert werden. Der 59-jährige fiel mit torkelndem Gang und letztlich bei der Kontrolle mit verwaschener Aussprache und Alkoholgeruch in der Atemluft auf. Ein vor Ort auf freiwilliger Basis durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen stattlichen Wert von 2,22 Promille. Der Fahrzeugschlüssel wurde bis zur Ausnüchterung sichergestellt und die Nutzung seines geparkten Fahrzeugs untersagt. Aufgrund von Anzeichen von Alkoholmissbrauch wurde seitens der Beamten eine Mitteilung an die Führerscheinstelle gefertigt.
Bei einer weiteren Kontrolle wurde eine durch eine Streife ein Transporter kontrolliert, welcher offensichtlich illegal Schrott sammelte. Das Fahrzeug war hierbei mit Altmetall beladen. Da kein erforderliches „A-Schild“ angebracht war, weder Fahrer noch Beifahrer eine Reisegewerbekarte vorlegen konnten und eine Sammelgenehmigung ebenfalls nicht vorhanden war, wurde anhand der Gesamtumstände und fehlender plausibler Angaben zur Herkunft davon ausgegangen, dass es sich um illegales Erlangen von Schrott handeln dürfte. Die auf der Ladefläche transportierten Gegenstände wurden sichergestellt und beim Vertragsabschlepper der PI Neuwied, zwecks der Einziehung / Verwertung zwischengelagert. Den Fahrer erwartet wegen des Verstoßes gegen die Gewerbeordnung ein Strafverfahren.
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