Werbung

Nachricht vom 05.12.2017    

Sind Beschäftigte beim Betriebsfest gesetzlich unfallversichert?

Viele Unternehmen danken ihren Beschäftigten zur Weihnachtszeit oder zum Jahresbeginn mit einer Einladung zum Feiern. „Bei solchen Veranstaltungen sind die Arbeitnehmer grundsätzlich gesetzlich unfallversichert“, erklärt Jörg Zervas, Abteilungsleiter bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz.

Beschäftigte sind auch bei betrieblichen Veranstaltungen versichert. Foto: Unfallkasse

Region. Verletzt sich beispielsweise eine Mitarbeiterin bei einem Sturz während der betrieblichen Jahresabschlussfeier, hat sie einen Arbeitsunfall erlitten und Anspruch auf berufsgenossenschaftliche Behandlung. Doch nicht jedes gesellige Beisammensein im Kreis der Kollegen gilt automatisch als betriebliche Veranstaltung. „Passiert ein Unfall auf einer privaten Geburtstagsfeier im Büro, besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz“, informiert Jörg Zervas. In diesem Fall ist die Krankenkasse zuständig.

Damit Weihnachtsfeiern, Neujahrs- oder Karnevalspartys, Wanderungen und Grillfeten als betriebliche Veranstaltungen gelten, müssen einige Kriterien erfüllt sein:

• Das Unternehmen lädt ein und kümmert sich um die Organisation oder beauftragt jemanden damit.
• Die Unternehmensleitung selbst oder eine von ihr beauftragte Person nimmt an der Veranstaltung teil.
• Bei Veranstaltungen von einzelnen Organisationseinheiten muss die jeweilige Führungskraft anwesend und die Aktivität von der Unternehmensleitung genehmigt sein.
• Mit der Veranstaltung muss das Ziel verfolgt werden, die gegenseitige Verbundenheit und den Zusammenhalt der Mitarbeiter untereinander sowie zur Unternehmensleitung zu fördern.
• Die Veranstaltung muss allen Beschäftigten des organisatorischen Bereichs offen stehen und im Wesentlichen auf Betriebsangehörige beschränkt sein.



Eine schriftliche Information über Beginn, Ende sowie Programm der Veranstaltung dokumentiert für alle, was offizieller Teil der Veranstaltung ist. Denn beim Weiterfeiern nach dem offiziellen Ende erlischt der gesetzliche Unfallversicherungsschutz.

Bei betrieblichen Veranstaltungen gilt der gesetzliche Unfallversicherungsschutz auch auf Hin- und Rückwegen. Aber Vorsicht bei Alkoholgenuss! Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall kann der Versicherungsschutz verloren gehen, wenn der Alkoholgenuss ursächlich für den Unfall war.


Feedback: Hinweise an die Redaktion

Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Freie Fahrt für kleine Künstler bei "Malen statt zahlen"

Blinkende Autoscooter, nostalgische Karussells, lachende Kinderstimmen und süßlicher Duft in der Luft: ...

Natur hautnah erleben: Das Jahresprogramm des Naturparks Rhein-Westerwald

Der Naturpark Rhein-Westerwald und das Forstamt Dierdorf präsentieren ein Jahresprogramm mit über 190 ...

Zwei starke Frauen: Fritz und Hirschberger erhalten Ehrenpreis der Johanna-Loewenherz-Stiftung

Im Roentgen-Museum Neuwied wurde der Ehrenpreis der Johanna-Loewenherz-Stiftung an zwei bemerkenswerte ...

Informationsabend zur Kommunalen Wärmeplanung für Bürger der Verbandsgemeinde Puderbach

Die Verbandsgemeinde (VG) Puderbach lädt alle interessierten Bürger am Montag, 7. April, um 18.30 Uhr ...

Warnung vor Fake-Bußgeldbescheiden vom Kraftfahrt-Bundesamt

Mit dieser persönlichen Warnung möchte unser Redakteur Wolfgang Rabsch auf eine besonders perfide Masche ...

Seniorenzentrum Josef-Ecker-Stift Neuwied erhält 27.500 Euro von der Senatspräsident-Ecker-Stiftung

Das Marienhaus Seniorenzentrum Josef-Ecker-Stift in Neuwied öffnete seine Türen, um die frisch renovierten ...

Weitere Artikel


VdK-Ortsverband Urbach war auf Kölner Weihnachtsmarkt

Am Samstag, den 2. Dezember machten sich 23 unternehmungslustige Westerwälder aus dem Kirchspiel Urbach ...

Fotofahndung nach Dreifach-Täter

Mit Hilfe einer Fotofahndung sucht die Polizei Straßenhaus nach einem Mann, der in der Nacht vom 26. ...

Fünf erfolgreiche Jahre CAP-Markt in St. Katharinen

Am 29. November feierte der CAP-Markt in St. Katharinen seinen fünften Geburtstag und die zahlreichen ...

SGD Nord und Mittelstandslotse unterstützen Mittelstand

Dr. Ulrich Kleemann, Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord, begrüßte den neuen ...

Dachdeckerhandwerk: Weichenstellungen für die Zukunft

Die Delegierten und Obermeister der rheinland-pfälzischen Dachdeckerinnungen sind in der geschichtsträchtigen ...

Schnuppertag machte Lust auf noch mehr CSS

Durchaus als gelungen konnte der jüngste Schnuppertag an der Carmen-Sylva-Schule Realschule Plus Niederbieber ...

Werbung