Landrat Hallerbach kritisiert Mainzer Finanzministerium
Änderungen des Kommunalen Finanzausgleichs sorgen für großen Unmut. Der Landkreis Neuwied ist größter Verlierer im Land. Neuwieds Landrat Achim Hallerbach weist die Äußerungen des Landes Rheinland-Pfalz, das Land würde die Landkreise sehr wohl finanziell kräftig unterstützen, deutlich zurück und stellt in einer Pressemitteilung klar: „Man geht in Mainz nicht auf unsere Argumente ein, blendet die Realität aus und missachtet was es vor Ort bedeutet, wenn die Pläne umgesetzt werden und das Geld verstärkt vom ländlichen Raum in die kreisfreien Städte umgeschichtet würde.“
Neuwied. Nach den vom Land selbst erstellten Probeberechnungen zu den Auswirkungen der vorgesehenen Änderungen des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) wird deutlich, dass der Landkreis Neuwied einschließlich seiner Gemeinden und Verbandsgemeinden deutliche Einnahmeverluste in Höhe von 5,7 Millionen Euro im Vergleich zu der noch geltenden Rechtslage zu erwarten hat. Hauptverlierer ist hierbei der Landkreis Neuwied selbst, der mit 5,5 Millionen Euro geringeren Einnahmen in den kommenden Jahren rechnen muss. Noch nicht berücksichtigt ist dabei der beabsichtigte Wegfall des bisherigen Härteausgleiches, der den Landkreis Neuwied zusätzliche Einnahmeverluste von 1,3 Million Euro bescheren würde.
Es handele sich bei den geplanten Neuregelungen lediglich um Umverteilungen innerhalb der kommunalen Familie ohne neues, zusätzliches Geld welches vom Land beigesteuert würde. „Wir haben Verständnis für die durch hohe soziale und andere übergreifende Aufgaben bedingte finanziellen Nöte der kreisfreien Städte. Aber offensichtlich übersieht das Land hier, dass es auch die Landkreise, insbesondere dort wo es große kreisangehörige Städte mit ähnlichen Funktionen wie in kreisfreien Städten gibt, sind, die enorme soziale und übergeordnete Aufgaben zu bewältigen haben. Und bei Kassenkrediten von 3,9 Milliarden Euro bei den kreisfreien Städten und vier Milliarden Euro im Landkreisbereich ist für die einseitige Verteilung weder Raum noch Begründung gegeben“, stellt Hallerbach fest.
Notwendig sei eine Stärkung des kommunalen Finanzausgleichs insgesamt, denn alle Gebietskörperschaftsgruppen brauchen dringend Geld, um die teilweise massiven Schuldenberge sukzessive wieder abtragen und investieren zu können. „Und“, so Hallerbach, „gäbe es keine Konjunkturförderprogramme des Bundes, so wären zahlreiche Schulausbauprojekte und energetische Sanierungen in den vergangenen Jahren im Kreis erst gar nicht möglich gewesen, bzw. sind gefährdet.“
Die vom Land immer wieder gebetsmühlenartig vorgetragenen Aufwüchse im KFA sind ausschließlich der boomenden Wirtschaft mit den einhergehenden Steuerzuwächsen geschuldet. Das Land hat bisher keine zusätzlichen Mittel in den KFA eingebracht. Die erst für 2019 angekündigte Erhöhung der Finanzmasse im KFA um 60 Millionen Euro zur Refinanzierung der neuen Schlüsselzuweisung C 3 an die Städte ist für den Landeshaushalt zudem ein Null-Summen-Spiel, da dieser Betrag der „Finanzreserve der Kommunen im KFA entnommen“ werden soll. Demgegenüber hat das Land in 2017 einen Haushaltsüberschuss von 893 Millionen Euro erzielt. Dies ist für den Landrat ein unmöglicher Vorgang und skandalös.
„Die Formulierung, dass der Landkreistag sich irgendwelche Finanzsummen "wünsche" stellt eine Verharmlosung der wirklichen Bedürfnisse dar. Den Kreisen und ihre Kommunen werden immer mehr Aufgaben übertragen, ohne dass man sie mit dem hierfür finanziellen Fundament ausstattet. Die Kreise verfügen über so gut wie keine eigenen Einnahmen und sind auf die Unterstützung durch Land und Bund angewiesen. Die immer wieder erhobene Forderung des Landes, sich doch einfach das Geld bei den Kommunen durch eine Erhöhung der Kreisumlage zu holen, halten wir nur für eine Abwälzung der Probleme von oben nach unten. Zumal hierdurch gerade die Lastenverteilung noch mehr in den ländlichen Raum erfolgt. Dass die Landesregierung hier gerade unterstützen will, scheinen also nur Lippenbekenntnisse zu sein. Wir fordern daher letztendlich nur, dass eine Fortentwicklung des Systems der Schlüsselzuweisungen zu einer Entlastung aller Gebietskörperschaften führt. Die hierfür zusätzlichen Mittel sind aus originären Landesmitteln bereitzustellen, denn das Land wurde in unserem Urteil des Verfassungsgerichtshofes aus dem Jahre 2012 aufgefordert, einen „spürbaren Beitrag“ zur Bewältigung der kommunalen Finanzkrise zu leisten. Darauf warten wir noch heute“, so Landrat Achim Hallerbach abschließend.
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