Werbung

Nachricht vom 04.03.2018    

Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nur ausnahmsweise

Jedes Frühjahr und jeden Herbst hört man regelmäßig dieselben Klagen: Pflanzliche Abfälle werden in Nachbars Garten unerlaubt verbrannt, ganze Wohngebiete völlig „eingenebelt“. Die Ordnungsämter weisen jetzt darauf hin, dass das Verbrennen von Grünabfällen nur im Ausnahmefall erlaubt ist, und dann nur unter strengen Bedingungen.

Wenn die Feuerwehr kommt, kann es teuer werden. Symbolfoto

Region Nach Möglichkeit sollte ganz darauf verzichtet werden – nicht nur den Nachbarn zuliebe, sondern auch zum Schutz der Umwelt und der Tierwelt. Gerade im Verdichtungsraum gilt es, alle Maßnahmen zur Luftreinhaltung konsequent zu nutzen. Landwirtschaftliche Abfälle und Gartenabfälle sollten am besten verwertet werden. Man kann die Grünabfälle verrotten lassen, indem man sie liegen lässt, untergräbt, unterpflügt oder auf dem eigenen Grundstück kompostiert. Darüber hinaus können die Gartenabfälle dem Kompostplatz übergeben werden.

Die Kompostierung stellt eine ökologisch vernünftige und auch ökonomisch sinnvolle Lösung dar. Sie lehnt sich an den natürlichen Stoffkreislauf an, schont Ressourcen und kann zur Verbesserung der Fruchtbarkeit von Böden und gärtnerischen Substraten beitragen. Die Verwertung von Grünabfällen hat daher klaren Vorrang vor der Verbrennung. Lediglich mit Feuerbrand befallenes Pflanzenmaterial darf nicht in die Kompostierung gegeben werden, da der Erreger nur durch Verbrennen sicher abgetötet wird.

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass das Verbrennen von landwirtschaftlichen Abfällen und Gartenabfällen nur unter sehr strengen Voraussetzungen zulässig ist. Im Innenbereich besteht ein grundsätzliches Verbrennungsverbot. Im Außenbereich dürfen pflanzliche Abfälle nur verbrannt werden, wenn auf dem betreffenden Grundstück keine Verwertungsmöglichkeit besteht. Auch in diesem Fall sind jedoch wichtige Regeln zu beachten: Ein flächenhaftes Abbrennen ist verboten. Die Abfälle müssen so trocken sein, dass sie unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennen. Durch Rauchentwicklung dürfen keine Verkehrsbehinderungen, keine erheblichen Belästigungen und kein gefahrbringender Funkenflug entstehen. Keinesfalls dürfen folgende Mindestabstände unterschritten werden:



100 Meter von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen
50 Meter von Gebäuden und Baumbeständen.
Bei starkem Wind und in der Zeit zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang dürfen keine pflanzlichen Abfälle verbrannt werden. Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle erloschen sein. Das Verbrennen größerer Mengen pflanzlicher Abfälle ist der Ortspolizeibehörde / örtlichen Ordnungsbehörde vorher anzuzeigen.

Wer ordnungswidrig handelt, riskiert ein empfindliches Bußgeld und muss gegebenenfalls auch für die Kosten eines von ihm verursachten Feuerwehreinsatzes aufkommen. Wer gar Hausmüll im Garten oder im heimischen Ofen verbrennt, ruft den Staatsanwalt auf den Plan und muss mit einer Verurteilung im Strafverfahren rechnen.

Weitere Auskünfte erhalten Sie von Ihrer Ordnungsbehörde.


Lokales: Neuwied & Umgebung
Feedback: Hinweise an die Redaktion

Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Treffpunkt für Trauernde: Austausch und Unterstützung in Neuwied

Der Neuwieder Hospizverein bietet Eltern, die um ein erwachsenes Kind trauern, einen besonderen Treffpunkt. ...

Aktualisiert: 14-jähriger Junge aus Oberraden wohlbehalten gefunden

Seit dem 11. März galt San Luca S. aus Oberraden als vermisst. Die Suche nach ihm hielt die Region in ...

Ameisenbär "Bramble" ist umgezogen

"Schau mal Mama, den haben wir ja noch nie gesehen!" Das Mädchen drückt die Nase an die Fensterscheibe, ...

Einbruch in Vettelschoß - Polizei sucht Zeugen

In den Abendstunden des 24. März ereignete sich ein Einbruch in Vettelschoß. Die Polizei ist auf der ...

Frühlingszeit, Zeckenzeit: Was Hunde, Katzen & Menschen jetzt wissen müssen

Nach einem milden Winter sind die Zecken wieder unterwegs und machen nicht nur uns Menschen, sondern ...

Das Raiffeisenmuseum in Hamm: Genossenschaftsidee zum Anfassen

Im kleinen Hamm an der Sieg steht das Geburtshaus des großen Friedrich Wilhelm Raiffeisen (1818–1888), ...

Weitere Artikel


Neuwieder Schützengesellschaft lud zur Jahreshauptversammlung

In ihrem Schulungsraum in Nodhausen trafen sich die Mitglieder der Neuwieder Schützengesellschaft von ...

Schokoladen-Champions im Koblenzer Schloss

5.000 Besucher erlebten eine glanzvolle Schoko-Premiere: Das Konditorenhandwerk begeisterte mit Spitzenleistungen, ...

Wettbewerb für energieeffiziente Gebäudesanierungen

Am heutigen 5. März ist der Internationale Tag des Energiesparens. Dazu gibt es viele Möglichkeiten, ...

Klarstellungen zu Förderungen des Landes in der Deichstadt

Die Äußerungen des CDU Fraktionsvorsitzenden Martin Hahn in der Presse mit reißerischen Überschriften ...

OB Einig Ehrenmitglied bei Neuwieder Schützengesellschaft

Unter Einsatz erheblicher finanzieller Mittel und enormer Eigenleistungen konnte die Neuwieder Schützengesellschaft ...

Lauftreff VfL Waldbreitbach unter Tage erfolgreich

Kalt, nass und rutschig. Das sind die wohl treffendsten Bezeichnungen für die Wetterbedingungen, mit ...

Werbung