VG Puderbach will sich Katzenschutzverordnung geben
Vor zwei Jahren wurde im Land Rheinland-Pfalz eine Gesetzesänderung beschlossen, die den Kommunen die Möglichkeit einräumt, eine Kastrationspflicht für freilaufende Katzen zu erlassen, um das Problem der unkontrollierten Vermehrung in den Griff zu bekommen. Ziel der Verordnung ist, das Leid frei lebender Katzen zu mindern, da diese oft unterernährt und krank sind. So auch in der Verbandsgemeinde (VG) Puderbach.
Puderbach. In der jüngsten Sitzung des Verbandsgemeinderates Puderbach gab Bürgermeister Mendel dem Rat die Information, dass sich die Verwaltung auf den Weg gemacht hat eine Katzenschutzverordnung zu erlassen. Die Verwaltung und der zuständige Ausschuss haben sich schon ausführlich mit dem Thema befasst und sich Rat bei der „Arche Noah“ dem Tierschutzverein Westerwald geholt. Dort ist man der Meinung: „Zur flächendeckenden Kastrationspflicht für freilaufende Katzen gibt es keine Alternative.“
Mit der Verordnung soll erreicht werden, dass freilaufende Katzen kastriert werden müssen, um so die ausufernde Population in den Griff zu bekommen. Volker Mendel berichtete, dass es allein beim Supermarkt Edeka rund 30 wildlebende, herrenlose Katzen, Tendenz zunehmend, gibt. Hinzu kommt, dass unerwünschte Katzen aus Familien einfach irgendwo ausgesetzt werden.
Unsere Hauskatze, die domestizierte Nachkommen der nordafrikanischen Falbkatze, ist wärmebedürftiger, als die bei uns lebende Wildkatze. Gerade dadurch sind im Winterhalbjahr diese Tiere in der freien Natur anfällig für Krankheiten wie Katzen-Aids, Leukämie oder Parasiten. An den Krankheiten gehen die Katzen ohne Hilfe jämmerlich zu Grunde. Hinzu kommt, dass es Paarungen mit den Wildkatzen geben kann, die unerwünscht sind oder die Jagd auf unsere Singvögel.
Der Tierschutzverein teilte mit, dass ihm aus der VG Puderbach pro Jahr 35 notleidende Katzen zugeführt werden. Die unentdeckten Tiere schätzt der Verein mindestens genauso hoch. Eine Katzenschutzverordnung würde dem Verein die Arbeit enorm erleichtern. Ratsmitglied und Tierärztin Knorr-Henn konnte die Ausführungen des Tierschutzvereins nur untermauern. Bis zu nächsten Sitzung im Mai soll eine Verordnung erarbeitet sein und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden. (woti)
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