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Nachricht vom 13.06.2018    

Feuerwehr: VG-Rat Rengsdorf-Waldbreitbach fasste Beschlüsse

In der jüngsten Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde (VG) Rengsdorf-Waldbreitbach standen etliche Entscheidungen an, die die Feuerwehren betrafen. Es ging um Ausschreibung und Auftragsvergabe von Feuerwehrfahrzeugen und Neuregelung der Aufwandsentschädigung von Feuerwehrangehörigen.

Symbolfoto

Rengsdorf. Bei der freiwilligen Feuerwehr Waldbreitbach steht noch ein Tanklöschfahrzeug (TLF) aus dem Jahre 1981. Dieses soll nun durch ein TLF 3000 neuester Bauart ersetzt werden. Die Beschaffung ist für 2018/2019 vorgesehen. Die Erstellung des Leistungsverzeichnisses sowie der vollständigen Ausschreibungsunterlagen soll durch die Kommunal Agentur NRW in Düsseldorf erfolgen. Durch die sehr guten Erfahrungen, die mit der Beschaffung des TLF 2000 und zwei Hilfeleistungslöschfahrzeugen HLF 10 mit der Kommunal Agentur gesammelt worden sind, soll, auch im Hinblick auf die rechtssichere Ausschreibung, die Beschaffung des TLF 3000 wieder über die Kommunal Agentur vorgenommen werden.

Die Kommunal Agentur verlangt ein Vermittlungshonorar 3,5 Prozent des Nettoauftragspreises, maximal jedoch 9.900 Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Auf das Vermittlungshonorar gewährt die Kommunal Agentur der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach einen Nachlass in Höhe von zehn Prozent. Die geschätzten Kosten für die Beschaffung des TLF 3000 (Fahrgestell und Aufbau). belaufen sich auf 330.000 Euro. Die Landeszuwendung in Höhe von 78.000 Euro wird beantragt. Der Rat beschloss die Ausschreibungsvergabe einmütig.

Neubeschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges HLF 10
Durch die Kommunal Agentur NRW erfolgte die Ausschreibung als offenes Verfahren (EUweit). Insgesamt wurden die Ausschreibungsunterlagen von zehn Firmen abgefordert. Bis zum Ende der Angebotsfrist hatten form- und fristgerecht sieben Firmen (zwei Fahrgestellhersteller und fünf Aufbauhersteller) ein Angebot abgegeben. Diese fünf Firmen wurden durch die Kommunal Agentur NRW zur Vergleichsvorführung eingeladen. Dem VG-Rat wurde empfohlen den Bietern Firma MAN Truck & Bus Deutschland GmbH (Fahrgestell) und Fa. Josef Lentner GmbH (Aufbau) den Zuschlag zu erteilen. Die Kosten für das Fahrgestell belaufen sich auf 85.746,24 Euro brutto. Der Aufbau, der mit der Feuerwehr abgestimmt ist, wird sich auf 219.317 Euro brutto belaufen. Im Haushalt sind für diese Investition 330.000 Euro eingestellt. Auch hier gab es keine Gegenstimme bei der Auftragsvergabe.



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Aufwandsentschädigung für Feuerwehrangehörige
Zur Abgeltung der notwendigen baren Auslagen und der sonstigen persönlichen Aufwendungen erhalten die Feuerwehrangehörigen eine Entschädigung nach Maßgabe der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung. Eine Aufwandsentschädigung erhalten die in der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung vorgesehenen Funktionen. Die Stellvertreter mit zugewiesenen Aufgabenbereichen erhalten als ständige Vertreter eine Aufwandsentschädigung. Die Zuweisung der Aufgabenbereiche erfolgt bei der Ernennung als Stellenbeschreibung.

Die Aufwandsentschädigung wird in Form eines monatlichen Pauschbetrages gewährt. Die Jahressumme der bisher gezahlten Aufwandsentschädigungen für die Feuerwehren der ehemaligen Verbandsgemeinden Rengsdorf und Waldbreitbach beläuft sich auf rund 32.000 Euro. Wesentliche Änderungen zu den bisherigen Regelungen sind: Die Aufwandsentschädigungen werden allgemein angehoben und liegen im zulässigen Rahmen der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung. Ziel der Aufwandsentschädigungen ist die Anerkennung und Förderung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes in der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach.

Die stellvertretenden Wehrführer aller Löschzüge sollen als ständige Vertreter mit eigenem Aufgabenbereich eine Aufwandsentschädigung erhalten. Bisher galt diese Regelung nur für die Löschzüge Anhausen, Kurtscheid, Oberraden-Straßenhaus und Rengsdorf. Die Aufwandsentschädigung der Gerätewarte und Atemschutzgerätewarte wird unabhängig von der Größe des Löschzuges auf einen einheitlichen Betrag festgelegt. Eine Unterscheidung findet lediglich hinsichtlich der möglichen Höchstzahl der zu bestellenden Funktionsträger je nach Größe des Löschzuges statt. Durch die Anhebung und Neuregelung werden künftig 48.000 Euro pro Jahr fällig. Kein Ratsmitglied votierte dagegen. (woti)


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