Stadtumbauförderprogramm in Bad Hönningen startet
Der Stadtrat Bad Hönningen hat in seiner jüngsten Sitzung, noch vor der Sommerpause alle Beschlüsse des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes, ISEK, gefasst und somit den Weg zu den einzelnen Fördermaßnahmen für die privaten Eigentümer, die im Planungsgebiet liegen, ermöglicht. Anträge können ab sofort gestellt werden.
Bad Hönningen. „Damit wir keine Zeit mehr verlieren, werden wir heute unter anderem über die Modernisierungsrichtlinie entscheiden“, mit diesen Worten eröffnete Stadtbürgermeister Guido Job die Stadtratssitzung und rief den zu beratenden Tagesordnungspunkt auf. Ein wichtiger Bestandteil der Beschlüsse war die Genehmigung der Modernisierungsrichtlinie sowie die der Sanierungssatzung. Diese ist von Belang, um die Förderungen der privaten Immobilien in der Innenstadt im ISEK-Prozess vorzubereiten und abzuarbeiten.
Detlef Odenkirchen, Leiter der Abteilung Strukturentwicklung und Tourismusförderung in der Verbandsgemeinde Bad Hönningen, informierte den Stadtrat über den aktuellen Entwicklungsstand des Städtebauförderungsprogramms. Der Planentwurf des ISEK sei der ADD, Koblenz, hier zuständige Behörde auch für die korrekte Abwicklung sowie deren Aufsichtsfunktion im Verfahren, der Landkreis in seiner Funktion als Kommunalaufsicht, mit Sitz in Neuwied sowie des Innenministeriums in Mainz vorgelegt worden.
Nach eingehender interner Prüfung haben alle Genehmigungsbehörden diesem Planentwurf zugestimmt. Abschließend kam Mitte Mai dieses Jahres die Zustimmung aus Mainz. Auch die Träger der öffentlichen Belange sind ebenso angehört worden, deren Stellungnahmen im Verfahren gewürdigt werden sollen. Zeitgleich hat die Fachabteilung der VG eine Ausschreibung eines Interessensbekundungs-Verfahrens für die angebotenen städtischen Potenzialflächen ausgeschrieben. Hiernach können interessierte Investoren ein Bebauungskonzept mit Nachweis und Gestaltungsvorschlag über das Bauvorhaben einreichen.
Ein entsprechend gefertigtes Exposé kann von der Verwaltung auf Nachfrage angefordert werden. „Wir sind nun in der Lage, die Beschlüsse noch vor der Sommerpause zu bescheiden. Damit legen wir den Grundstein für die privaten Beratungen mit den Eigentümern, welche sich im Planungsgebiet befinden. Mit der jetzigen Modernisierungsrichtlinie und der Sanierungssatzung haben wir das Fundament für die kommende Arbeit mit den potenziellen Eigentümern gelegt“, so Odenkirchen.
Norman Kratz vom beauftragten Planungsbüro Stadt, Land, Plus, Boppard führte die weiteren Einzelheiten zu den einzelnen Beschlüssen aus. Bei der Beteiligung der circa 50 Träger öffentlicher Belange hatten diese acht Wochen Zeit Stellungnahmen einzureichen. Zwei dieser Stellungnahmen seien dabei, die Beschlüsse erforderten. Alle Weiteren werden entsprechend im Verfahren gewürdigt. Die gesamten Beschlüsse erfolgten an diesem Abend, sodass nun die Richtlinie zur Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden innerhalb des Sanierungsgebietes in Kraft gesetzt wurde.
Der Förderhöchstsatz je Maßnahme beträgt maximal 30.000 Euro. Dabei sollen auch mehrere Gewerke berücksichtigt werden, damit man einer umfänglichen Sanierung, so wie es der Fördergeber vorschreibt, gerecht wird. Anträge können somit bei der Abteilung Strukturentwicklung und Tourismusförderung, unter dem Stichwort -Stadtumbau STU-, Hauptstraße 84, 53557 Bad Hönningen, Telefon 02635-2270 angefordert werden. Eine allumfassende fachliche Erstberatung erfolgt dann vor Ort nach Terminvereinbarung. Danach kann das jeweilige Beratungsverfahren in Gang gesetzt und ein formaler Förderantrag beim Fördergeber eingereicht werden.
Kontaktadresse: Stadtumbau West, STU Stadtumbauförderprogramm des Bundes, der Länder und Gemeinden, Verbandsgemeinde Bad Hönningen, Abteilung Strukturentwicklung und Tourismusförderung, Hauptstraße 84. 53557 Bad Hönningen, Telefon 02635-2270, E-Mail: dodenkirchen@bad-hoenningen.de und tmintgen@bad-hoenningen.de.
Ansprechpartner: Detlef Odenkirchen und Thorsten Mintgen
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