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Nachricht vom 15.07.2018    

SGD Nord: Wespen fliegen jetzt wieder auf Süßes und Herzhaftes

INFORMATION | Eis, Kuchen oder Steak – wer im Sommer süße oder herzhafte Leckereien im Freien genießt, hat dabei schnell Gesellschaft von hungrigen Wespen. Viele erleben die ungebetenen Gäste als aggressiv und reagieren panisch. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord rät als Obere Naturschutzbehörde zu mehr Gelassenheit und gibt Tipps zum Umgang mit den Insekten.

Die ungefährliche, dem Menschen nicht lästige Sächsische Wespe (wiss.: Dolichovespula saxonica). Sie verfliegt sich oft in Häuser, möchte dort aber nichts Süßes. Sie baut nur kleine Nester und macht keinen Massenflug. Foto: SGD Nord

Region. In diesem Jahr ist eine Wespenplage zu erwarten. Gründe dafür sind der fehlende Spätfrost und das außergewöhnlich warme Frühjahr. Bei den Wespen, die unseren Essenstisch jetzt wieder verstärkt aufsuchen, handelt es sich in der Regel um zwei Arten, die die Nähe des Menschen nicht scheuen: die Deutsche Wespe (Vespula germanica) und die Gemeine Wespe (Vespula vulgaris). Dass sie uns besonders im Hoch- und Spätsommer auffallen, ist durch ihren Jahreszyklus zu erklären. Jetzt sind die Völker auf tausende von Tieren stark angewachsen. Die nun zahlreichen, erwachsenen Wespen benötigen zum Überleben Kohlenhydrate, die sie in einer ökologisch intakten Natur an geruchsarmen Blüten mit gut zugänglichem Nektar, an süßen Früchten oder an unserem Essenstisch suchen.

Tipps zum Umgang mit Wespen
Wespen sind nützliche Tiere und haben besonders als Insektenfresser eine wichtige Funktion im Naturhaushalt. Sie selbst dienen wiederum anderen Tieren als Nahrung. Auch als Pflanzenbestäuber spielen sie eine bedeutende Rolle.

Nur wenn sich die Tiere angegriffen fühlen, reagieren sie aggressiv. Schwirrt eine Wespe heran, gilt es in erster Linie, Ruhe zu bewahren und hektische Bewegungen zu vermeiden. Die Tiere sollten zudem nicht eingeengt oder angepustet werden, denn das deuten sie als Bedrohung.

Um Wespen gar nicht erst anzulocken, sollten Essen und Getränke abgedeckt, Reste abgeräumt und Fallobst eingesammelt werden. In einiger Entfernung zum Essenstisch kann auch etwas Obst oder Honigwasser als Ablenkungsfütterung aufgestellt werden.



Besondere Vorsicht gilt bei Kleinkindern, sie sollten beim Essen im Freien beaufsichtigt werden. Zur Sicherheit sollten sie aus dünnen Strohhalmen trinken und nicht barfuß über Wiesen laufen.

Um die Anbringung von Wespennestern am Rollladenkasten zu verhindern, kann vorbeugend eine Bürstenleiste angebracht werden. Ist ein Nest entdeckt, sollte man in dessen Umkreis nicht lange in der Hauptflugrichtung der Wespen verweilen. Der Wespenstich ist für die meisten Menschen schmerzhaft. Gefährlich werden kann er im Gesichts-, insbesondere im Halsbereich, lebensbedrohlich bei allergischer Reaktion. Allergiker sollten deshalb für diesen Notfall gerüstet sein und bei Bedarf umgehend einen Arzt aufsuchen.

Für die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe gilt lediglich der allgemeine Artenschutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Sie dürfen bei Vorliegen eines vernünftigen Grundes, zum Beispiel bei gesundheitlich bestehender Gefahr gefangen, verletzt oder sogar getötet werden. In diesen Fällen ist eine artenschutzrechtliche Befreiung durch die Obere Naturschutzbehörde nicht erforderlich. Je nach Neststandort ist die Beauftragung eines Fachbetriebes zu empfehlen.

Anders verhält es sich bei Hornissen sowie allen heimischen Arten von Bienen, Hummeln, Kreisel- und Knopfhornwespen. Diese Arten sind gesetzlich besonders geschützt und dürfen daher nicht ohne vorherige artenschutzrechtliche Befreiung beeinträchtigt werden.

Weiter Infos unter: www.sgdnord.rlp.de.


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