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Nachricht vom 23.08.2018    

Gewerbefläche in Neuwied: SGD Nord fordert Klimagutachten

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat als Obere Landesplanungsbehörde die von der Stadt Neuwied beantragte Zielabweichung für die Ausweisung einer Gewerbefläche in einem Bereich mit besonderer Klimafunktion in Neuwied-Gladbach nur unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen. Grund dafür sind die besonderen klimatischen Verhältnisse im Neuwieder Becken und die aktuellen Luftbelastungen im Neuwieder Gewerbegebiet Distelfeld.

Foto: SGD Nord

Neuwied. Voraussetzung zur Zulassung ist die Vorlage eines Klimagutachtens und die Prüfung von Alternativstandorten. Dadurch sollen die Neuwieder Bürgerinnen und Bürger vor weiteren Geruchsbeeinträchtigungen geschützt werden.

Die Stadt Neuwied betreibt derzeit die Aufstellung des Bebauungsplanes für die Erweiterung eines mittelständischen Unternehmens. Parallel dazu soll im Flächennutzungsplan der Stadt Neuwied im betreffenden Bereich die wirksame gewerbliche Baufläche um etwa 0,78 Hektar erweitert werden. Das betreffende Areal ist im aktuellen Flächennutzungsplan der Stadt Neuwied als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Es liegt im Bereich einer zu erhaltenden Grünzäsur des Regionalen Raumordnungsplanes (RROP) Mittelrhein-Westerwald 2017. Innerhalb der Grünzäsuren ist eine Bebauung nicht zulässig. Sie werden im hochverdichteten Raum ausgewiesen mit dem Ziel, Siedlungsbereiche zu gliedern und Vernetzungselemente von Lebensräumen von Tieren und Pflanzen, Verbindungen von Naherholungsgebieten und Klimaschneisen zu erhalten.

Als am tiefsten gelegener Bereich des Mittelrheinischen Beckens herrschen im Neuwieder Becken besondere klimatische Bedingungen, die bei allen Planungen zu berücksichtigen sind. Der Vorhabenbereich ist deshalb als Vorbehaltsgebiet mit besonderer Klimafunktion ausgewiesen. Somit liegt in der zu treffenden Entscheidung ein besonderes Gewicht auf dem Schutzgut Klima. Als Vorbehaltsgebiete für besondere Klimafunktion sind die thermisch stark belasteten Räumen sowie die klimatisch sensiblen Tallagen festgelegt. In diesen Räumen bestehen besondere Anforderungen an den Klimaschutz. Die klimatischen Bedingungen dürfen sich hier nicht verschlechtern, sondern sollen sich möglichst verbessern. Lufthygienische und thermische Belastungen sind besonders hoch in Gebieten, die zum Stillstand des Luftaustausches neigen. Grünflächen haben im Gegensatz zu den überbauten Bereichen positive klimaökologische Wirkungen, wie Staubfilterung oder Temperaturausgleich. Sie sollen daher vor allem in den klimatisch stark belasteten Räumen erhalten und erweitert werden.



In jedem Fall sollten Siedlungsvorhaben, die den Frischlufttransport behindern oder zu einer qualitativen Verschlechterung der transportierten Luft führen, vermieden werden. Der RROP Mittelrhein-Westerwald fordert von den Kommunen in den Vorbehaltsgebieten, dass für Bauvorhaben klimaökologische Untersuchungen durchgeführt werden. Damit soll erreicht werden, dass wichtige klimatische Ausgleichsräume erkannt und erhalten bleiben und unterstützende Maßnahmen ergriffen werden. Das können zum Beispiel Entsiegelungen, Baumpflanzungen, Dach- und Fassadenbegrünungen sein.

Auch der Deutsche Wetterdienst hat in seiner Stellungnahme eingefordert, dass die Auswirkungen des Vorhabens auf das Lokalklima besonders berücksichtigt werden und ungünstige Auswirkungen auf das Lokalklima vermieden werden. Die SGD Nord konnte die Zielabweichungszulassung daher nur vertreten, indem der Stadt Neuwied die im RROP Mittelrhein-Westerwald ohnehin geforderten Klimauntersuchungen verpflichtend aufgegeben wurden. Außerdem werden bei Umsetzung des Vorhabens geeignete Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen, wie grüngestalterische Maßnahmen, Baukörperstellung und Höhenentwicklung, eingefordert.


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