SPD beantragt Verkehrssicherung auf der Hallerbacher Straße
Aufgrund von Hinweisen von Anliegern machten sich die beiden Fraktionssprecher Thomas Stumpf und Rolf Kahmann auf zu einer eigenen Vor-Ort-Beobachtung der Verkehrssituation in der Hallerbacher Straße. Die Erkenntnis, hier sind die Geschwindigkeitsregeln den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen, wollen die beiden Windhagener SPD Vertreter im Rat in einen Prüfungs- und Umsetzungsantrag einbringen.
Windhagen. In der Höhe der Einmündung „Klarenplatz“ in das dortige Gewerbegebiet und der Kreuzung „Im Nassen“ existiert keine hinreichende Geschwindigkeitsbegrenzung. Von der Kreuzung „Oberwindhagener-/Vierwindener Straße“ in Richtung Hallerbach ist die „Hallerbacher Straße“ (K 25) im besagten Kreuzungs- beziehungsweise Einmündungsbereich sogar unbeschränkt ausgewiesen.
Zwar befindet sich am Ortsausgang, in der Höhe der Unterführung, eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 Stundenkilometer - wohl zur Sicherung der Brücke und des Kreuzungsbereichs „Köhlershohner Straße“. Diese wird jedoch unmittelbar danach wieder aufgehoben. Da es sich hier um ein nicht unerhebliches Gefälle handelt, ist eine Beschleunigung - schon in Sichtweise der Aufhebung dieser Geschwindigkeitsbegrenzung - an der Tagesordnung. Mit der Folge, dass der unmittelbar folgende Kreuzungsbereich übersehen wird. Kritische Situationen können permanent beobachtet werden.
In der Gegenrichtung, also von Hallerbach aus gesehen, wurde die Geschwindigkeitsbegrenzung in Höhe des „natürlichen“ Ortseingangs lediglich auf 70 Stundenkilometer vorgenommen. Dies ist für die Sicherung der Kreuzung „Im Nassen“ als auch der unmittelbar folgenden Ein- und Ausfahrt auf das Gewerbegrundstück der Firma Nölken nicht ausreichend, so das Resümee von Rolf Kahmann. Deshalb möchte die SPD-Fraktion die Verwaltung gerne beauftragen, hinreichende Lösungsvorschläge zur Verbesserung dieser misslichen Verkehrssituationen zu erarbeiten und soweit erforderlich alsbald mit den zuständigen Behörden abzustimmen.
Die spontane Idee der Anlieger: Versetzung der Geschwindigkeitsaufhebung in Richtung Hallerbach hinter die Kreuzung Klarenplatz und Versetzung des Ortseingangsschildes „Windhagen“ durch Vorziehen vor Beginn dieser Kreuzung, sollen dabei berücksichtigt werden. (PM)
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