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Nachricht vom 22.10.2018    

Neues Gesetz: Ölheizungen in Hochwassergebieten bald passé?

Aufschwimmende Öltanks beschädigen Kellerräume, auslaufendes Öl belastet die Umwelt und führt zu Schäden. Damit soll nach dem neuen „Hochwasserschutzgesetz II“ Schluss sein: Die meisten Altanlagen müssen umfangreich gesichert werden, der Einbau von neuen Ölheizungen wird teilweise verboten. Auch in Neuwied sind viele Hausbesitzer betroffen.

Karte der Überschwemmungs- und Risikogebiete. Foto: SWN

Neuwied. Die neuen, strengeren Vorschriften definieren „Überschwemmungs-“ und „Risikogebiete". Überschwemmungsgebiete sind Flächen, die regelmäßig bei Hochwasser überflutet werden. Risikogebiete sind Flächen, die bei extremem Hochwasser überflutet werden könnten. Dazu zählen große Teile der Innenstadt, von Engers, Irlich und Feldkirchen – trotz des Deichs. „Die Stadtteile könnten bei einem extremen Hochwasser oder bei Schäden im Damm überflutet werden. Für die Bundesregierung sind sie daher Risikogebiete. Da gibt es nichts zu rütteln“, erklärt Bereichsleiter Jürgen Henn von den Stadtwerken Neuwied (SWN). Er schätzt, dass ein paar Hundert Hausbesitzer von dem neuen Gesetz betroffen sein könnten: „Die Karte des Bundesamtes für Gewässerschutz weist nur die betroffenen Gebiete aus. Aber es gibt viele Altanlagen, für deren Weiterbetrieb hohe Hürden aufgelegt wurden.“

Klares Ziel des Gesetzes: Durch strengere Vorschriften sollen Schadensrisiken verkleinert werden. Verantwortlich sind die Eigentümer: „Da Öl leichter als Wasser ist, kann der Öltank aufschwimmen. Wenn Leitungen abreißen, gelangt Öl ins Hochwasser und verteilt sich großflächig. Es kontaminiert das Mauerwerk des eigenen Gebäudes und dem der Nachbarn, die – wenn überhaupt – nur aufwändig saniert werden können. Betreiber müssen vorsorgen.“

In Überschwemmungsgebieten sind ungesicherte Ölheizungen und -tanks künftig grundsätzlich tabu. „In Risikogebieten muss man beim Neubau nachweisen, dass die Anlage hochwassersicher ist. Im Zweifel sollte man sich an die Untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung wenden. “ Was aber tun, wenn man bereits eine Ölheizung im Haus hat? „In Risikogebieten gilt eine Übergangsfrist bis 2033“, so der Energieexperte. „Entweder man ersetzt die Anlage zum Beispiel durch Gas oder rüstet nach. Letzteres ist sehr aufwändig.“ Denn eine feste Verankerung der Heizöltanks im Keller ist – im Nachhinein - oft schwierig. „Fast leere Tanks stellen eine noch größere Gefahr dar. Selbst wenn kein Öl ausläuft: Die Tanks wirken wie ein riesiger Ballon, die auf Mauerwerk und Decken drücken. Ein 5000-Liter-Tank hat eine Auftriebskraft von fünf Tonnen. Decken oder Gewölbe geben dann sehr schnell nach.“ Die Kosten für die Nachrüstung belaufen sich schnell auf 3000 Euro und mehr, wenn der Tank fest in einem kleinen Raum verbaut ist und eine Abdichtung oder Verankerung ein Problem ist. Es darf kein Wasser mehr über Verbindungsleitungen oder Armaturen in den Tank gelangen. Auch die Ansprüche an die Tanks steigen, da sie einem bestimmten Wasserdruck standhalten müssen. Schließlich müssen auch Entlüftungsleitungen oberhalb der Marke eines hundertjährigen Hochwassers sein (HQ100).



„Man sollte gut überlegen, ob sich die hohen Investitionen für die Sicherung von Öltanks lohnen oder ob man gleich auf Gas umrüstet. Wer neu baut oder eine Ölheizung hat, deren Erneuerung eh absehbar ist, sollte auf jeden Fall Gas nehmen.“

Ob Nach- oder Umrüstung: Die Kosten liegen im mittleren bis hohen vierstelligen Bereich. „Das ist auf einen Schlag viel Geld. Wir haben daher ein Austauschprogramm aufgelegt: Der Kunde pachtet die Heizung, wir kümmern uns um den Rest, von der Demontage der alten bis zum Bau der neuen Heizungsanlage, mit Wartung, Reparatur - bis hin zum Notdienst.“ Laut Henn rechnet sich der Austausch, da neue Anlagen deutlich effizienter sind, also weniger verbrauchen: „Und auch der Raum, in dem der Öltank stand, kann für andere Zwecke genutzt werden.“

Mehr zum Austauschprogramm der SWN gibt´s unter www.nrgiewen.de.



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