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Nachricht vom 03.12.2018    

Im Fall des toten Mädchens aus Unkel Haftbefehl gegen 19-Jährigen erlassen

Der unter dringendem Tatverdacht festgenommene 19-jährige Tatverdächtige machte in seiner polizeilichen Vernehmung Angaben zur Sache und schilderte hierbei einen möglichen Tatablauf. Die Staatsanwaltschaft beantragte Haftbefehl wegen Mordes. Der Richter erließ Haftbefehl wegen Totschlag.

Symbolfoto

Unkel. Wie berichtet wurde das vermisste 17-jährige Mädchen aus Unkel tot aufgefunden. Nach Auskunft der Polizei haben sich die 17-Jährige und der 19-Jährige in den Abendstunden des 30. November in Bonn kennengelernt. In der Nacht vom 30. auf den 1. Dezember suchten die beiden Personen dann die Wohnanschrift des dringend Tatverdächtigen auf. Nach den Angaben des Beschuldigten entwickelte sich in der Wohnung ein Streitgeschehen mit der 17-Jährigen, in deren Verlauf der 19-Jährige nach seinen Angaben Gewalt anwendete.

Auf der Grundlage des aktuellen Ermittlungsstandes beantragte die Bonner Staatsanwaltschaft im vorliegenden Fall Haftbefehl wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen. Der zuständige Haftrichter erließ in den Nachmittagsstunden gegen den 19-Jährigen Haftbefehl wegen Totschlags.



Ob der von dem Beschuldigten geschilderte Tatablauf den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht, ist Gegenstand der aktuell andauernden, gemeinsamen Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Mordkommission. Vor diesem Hintergrund werden derzeit keine weiteren Angaben zu den andauernden Ermittlungsmaßnahmen gemacht.


Lokales: Unkel & Umgebung
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