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Nachricht vom 05.12.2018    

Komplexes Thema Kindeswohlgefährdung wurde erörtert

Einmal im Jahr trifft sich das Netzwerk Kindeswohl und Frühe Hilfen, zu dem neben Vertretern der Kitas und Schulen u.a. auch die Polizei, Hebammen und die Mitarbeiterinnen des Allgemeinen Sozialen Dienstes des Kreisjugendamtes gehören. Es war der Wunsch der Akteure des Netzwerks Kindeswohl und Frühe Hilfen in der Verbandsgemeinde Rengsdorf- Waldbreitbach, sich mit dem Themenkomplex Kindeswohlgefährdung zu befassen.

Das Netzwerk Kindeswohl und Frühe Hilfen, zu dem neben Vertretern der Kitas und Schulen auch die Polizei, Hebammen und die Mitarbeiterinnen des Allgemeinen Sozialen Dienstes des Kreisjugendamtes gehören, befasste sich mit dem Themenkomplex Kindeswohlgefährdung. Foto: privat

Rengsdorf- Waldbreitbach. Nach der Begrüßung der Teilnehmer durch Verbandsgemeindebürgermeister Hans-Werner Breithausen betonte Landrat Achim Hallerbach, wie wichtig im Kreis Neuwied der Kinderschutz und die Unterstützung von Familien ist: „Wir wissen, dass auch im ländlichen Bereich keine heile Welt herrscht. Umso wichtiger ist es uns, dass wir als Verantwortungsgemeinschaft den Kinderschutz ernst nehmen und uns dem Thema aktiv widmen. Die Gefährdungsmeldungen im Kreisjugendamtsbezirk steigen, auch deshalb, weil die Gesellschaft sensibilisiert ist für das Thema Kindeswohlgefährdung.“

Jede Meldung löst im Kreisjugendamt ein bestimmtes Verfahren aus. Umso wichtiger sei es, dass genügend und entsprechend qualifiziertes Personal im Allgemeinen sozialen Dienst vorgehalten werde.

Als Netzwerkkoordinatorin des Kreises gab Daniela Kiefer zunächst einen Überblick über maßgebliche gesetzliche Grundlagen im Zusammenhang mit Kindeswohl, beziehungsweise der Gefährdung des Kindeswohls: „Das Elternrecht ist ein hohes Rechtsgut. Ein Eingriff ist nur durch eine gesetzliche Grundlage möglich.“ Was nun genau eine Kindeswohlgefährdung ausmacht, dass klärt der Gesetzgeber nicht; vielmehr handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff.

„Jede und jeder von uns hat aufgrund seiner Herkunft, seiner Sozialisation, seines Berufs und seiner gesellschaftlichen Bezüge eine eigene Vorstellung davon, was dem Kindeswohl dient und auch, wann eine Gefährdung eintritt.“, so die Netzwerkkoordinatorin. Und umso wichtiger sind fachliche Standards, innerhalb des Jugendamtes, aber auch bei freien Trägern der Jugendhilfe und bei Berufsgeheimnisträgern, wie zum Beispiel Ärzten. Sie alle haben bei der Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung den Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft (Kinderschutzfachkraft).



Petra Schmidt und Helmut Wagner, Kinderschutzfachkräfte der Evangelischen Kinder- und Jugendhilfe Oberbieber sind solche insoweit erfahrene Fachkräfte. Sie erläuterten den Ablauf und die Inhalte der Beratung und betonten, wie wichtig es sei, Eltern sensibel einzubeziehen, aber auch klar und deutlich das Wahrgenommene zu benennen, wenn sich Verdachtsmomente zum Beispiel in der Kita ergeben.

Besprochen wurde an dieser Stelle auch die Schnittstelle zu den Fachleuten des Allgemeinen Sozialen Dienstes. „Bei einer akuten Kindeswohlgefährdung fällt eine Beratung natürlich weg- in diesem Falle ist direkt das Jugendamt einzuschalten“, so der stellvertretende Kreisjugendamtsleiter Uwe Kukla.

Im Anschluss wurden die einzelnen Arten der Kindeswohlgefährdung betrachtet: körperliche Misshandlung, psychische Misshandlung, Vernachlässigung und sexueller Missbrauch.

„Wir sind heute keine Expertinnen geworden- dafür ist das Thema Kindeswohlgefährdung zu komplex und vielschichtig.“, so Daniela Kiefer „Aber ich hoffe, alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer konnten einen Einblick gewinnen und daraus einen Nutzen für ihre Arbeit ziehen.“ (PM)


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