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Nachricht vom 27.12.2018    

CDU-Gemeindeverband hat Bedenken gegen das KiTa-Zukunftsgesetz

Die Mitglieder des CDU-Gemeindeverbands Rengsdorf-Waldbreitbach haben auf ihrer jüngsten Mitgliederversammlung Bedenken gegen den von der Landesregierung Rheinland-Pfalz veröffentlichen Entwurf des Landesgesetzes bezüglich der Weiterentwicklung der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege -kurz KiTa-Zukunftsgesetz, geäußert.

Symbolfoto

Rengsdorf. Der CDU-Gemeindeverband Rengsdorf-Waldbreitbach unterstützt die vom Kreistag Neuwied jüngst beschlossene Resolution, in der die Besorgnisse gegen das Gesetz deutlich werden. Man beobachte das Gesetzgebungsverfahren in Mainz mit großer Sorge. Es sei unter anderem zu befürchten, dass die kirchlichen und freien Träger mittelfristig aus der Kita-Betriebsträgerschaft aussteigen und die Kommunen diese Aufgaben übernehmen müssen.

Daher plädiert die Union für eine sorgfältige Prüfung durch den Gesetzgeber und fordert die Landesregierung auf, deutliche Verbesserungen in der Kita-Novelle vorzunehmen, um einheitliche Mindeststandards im Land sicherzustellen.

Nachstehend die Resolution im Wortlaut:
• „Die Personalbemessung ist nicht ausreichend, um eine wirklich gute Betreuung zu erreichen. Es bedarf deutlich mehr Fachpersonal, um die Qualität zu sichern.

• Die Personalbemessung muss für das gesamte Kindergartenjahr gelten und darf nicht erst mit der Belegung wachsen. Mit dieser Regelung ist eine verlässliche Personalplanung nicht möglich.

• Die Prozent -Anteile der Landeszuweisung an die Träger der örtlichen Jugendämter zur Finanzierung der Personalkosten wird zwar erhöht - in den höheren Zuwendungsbeträgen gehen aber bisherige besondere „Förderzweige“, auf, wie z.B. der Betreuungsbonus, die Landesmittel zur Finanzierung der Beitragsfreiheit etc. auf. Dadurch ist faktisch eine Verringerung der Landeszuwendung zu befürchten.. Das muss durch den Kreis im Rahmen seiner Fehlbetragsausgleichspflicht aufgefangen werden.

• Eine Unterschreitung der Maximalbelegung um mehr als 8 % führt zudem zu einer weiteren Verringerung der Landeszuweisungen, belastet demnach den Kreishalt zusätzlich. Um die Quote von 8 v.H. nicht zu unterschreiten und die Höhe der Landeszuwendung nicht zu gefährden, müssten Kitas zu einem sehr frühen Zeitpunkt im Kindergartenjahr ihre volle Auslastung erreichen. Dem stehen die – am Wohl der Kinder orientierten – Eingewöhnungskonzepte vieler Kitas zu einer achtsamen Eingewöhnung der Kinder entgegen.

• Gerade in unserem Landkreis mit seiner überwiegend ländlichen Struktur ist eine Unterschreitung der Quote in einigen Bereichen wahrscheinlich. Um auch im ländlichen Raum den Rechtsanspruch auf eine wohnortnahe Förderung von Kindern in Kindertagesstätten sicherzustellen, kann es vereinzelt zur Unterschreitung der Quote kommen. Eine Zuweisung von Kindern auf andere Kindertagesstätten ist wegen der weiten Anfahrtswege oft nicht möglich. Sofern unumgänglich, sollte die Quote sich an realistischen – aus der Praxis belegten – Werten orientieren.



• Es wird keine einheitliche Festlegung getroffen, wie hoch der Anteil des Trägers an den Personalkosten ist. Das bedeutet, die örtlichen Jugendämter müssen mit der Festlegung/ Aushandlung von Trägeranteilen eine Aufgabe erfüllen, die ganz klar vom Landesgesetzgeber geregelt werden müsste. (§ 5 Abs.3)

• Es steht hier zu befürchten, dass die kirchlichen und freien Träger mittelfristig aus der KitaBetriebsträgerschaft aussteigen und die Kommunen diese Aufgaben übernehmen werden.

• Eine Regelung zu den Sachkosten, die bislang von den Trägern zu erbringen waren, fehlt in der Novelle vollständig

• Die Festschreibung auf eine durchgehende Betreuungszeit von sieben Stunden täglich einschließlich Mittagessen hilft den Alleinerziehenden und zahlreichen berufstätigen Eltern nicht. Eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird damit nicht gewährleistet (§ 12 Abs. 1 Satz 2). Insoweit bleibt der „neue“ Rechtsanspruch hinter der zurzeit gelebten Wirklichkeit zurück.

• Die Betreuung von Kindern über Mittag und während des Mittagessens erfordert nicht nur einen erhöhten Personaleinsatz, sondern hat auch teilweise erhebliche investive Maßnahmen zur Folge, da entsprechende räumliche und technische Voraussetzungen in den Kindertagesstätten geschaffen werden müssen. All diese Regelungen gehen letztlich zu Lasten der Träger der Jugendämter. Der Kreistag Neuwied fordert den Landesgesetzgeber auf, deutliche Verbesserungen in der Kita-Novelle vorzunehmen, um einheitliche Mindeststandards im Land sicherzustellen.“






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