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Nachricht vom 22.01.2019    

Arbeitsmarkt-Bilanz: Stabile Konjunktur und sinkende Arbeitslosenzahlen

Im Durchschnitt waren im letzten Jahr im Bezirk der Arbeitsagentur Neuwied – das sind die Landkreise Neuwied und Altenkirchen – 7.824 Menschen arbeitslos gemeldet. Der Mittelwert der Arbeitslosenquote lag bei 4,6 Prozent. Gegenüber 2017 entspricht das einem Rückgang um 655 Personen und 0,5 Prozentpunkte. Das Thema Fachkräfte beschäftigt die Unternehmen weiterhin.

Neuwied/Altenkirchen. Die Arbeitsagentur Neuwied legt ihre Jahresbilanz für 2018 vor. Im Durchschnitt waren im letzten Jahr im Bezirk der Arbeitsagentur Neuwied – das sind die Landkreise Neuwied und Altenkirchen – 7.824 Menschen arbeitslos gemeldet. Der Mittelwert der Arbeitslosenquote lag bei 4,6 Prozent. Gegenüber 2017 entspricht das einem Rückgang um 655 Personen und 0,5 Prozentpunkte. „Der Arbeitsmarkt glänzt seit 2014 kontinuierlich mit jährlichen Bestmarken“, sagt Karl-Ernst Starfeld, Agenturchef der Arbeitsagentur Neuwied. „Im Vergleich: Im Jahr 2014 waren durchschnittlich 9.429 Menschen ohne Job und die Durchschnittsquote lag bei 5,7 Prozent.“

Nicht alle profitieren von historische guten Zahlen
Dementsprechend steigt auch seither die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Zum Stichtag 30. Juni, das ist der aktuellste Wert, waren 99.353 Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das entspricht einem Anstieg um 2.620 Beschäftigte oder 2,7 Prozent in der Quote zum Vorjahresstichtag. Im Jahr 2014 waren es noch 91.581 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Doch trotz der historisch guten Zahlen gibt es auch viele, die nicht davon profitieren. „Es gibt eine hohe Fluktuation auf dem Arbeitsmarkt. 26.092 Menschen haben sich in 2018 im Agenturbezirk arbeitslos gemeldet, 26.505 Menschen konnten im Jahresverlauf eine Stelle aufnehmen. Viele Stellen bieten leider nur kurzfristig den Sprung aus der Arbeitslosigkeit. Ein wichtiger Teil unserer Aufgabe ist und bleibt daher, die Arbeitssuchenden nachhaltig in Arbeit zu vermitteln und sie mit Beratung, Qualifizierung und Weiterbildung vor der erneuten Arbeitslosigkeit zu schützen.“

Andere Menschen schaffen die Hürde gar nicht erst. Besonders Langzeitarbeitslose haben es nach wie vor schwer, eine Chance am ersten Arbeitsmarkt zu bekommen. 32,6 Prozent – rund jeder dritte Arbeitslose- zählt im Jahresmedian 2018 zu dieser Personengruppe. Immerhin sank die Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 231 auf 2.549 Personen. Diese Menschen werden überwiegend von den Jobcentern betreut.



Förderung bei Anstellung Langzeitarbeitsloser
Das am 1. Januar in Kraft getretene Teilhabechancengesetz soll genau diesen Menschen zugutekommen. Arbeitgeber erhalten fünf Jahre lang einen gestaffelten Lohnkostenzuschuss – bis zu 100 Prozent in den ersten beiden Jahren – für die Einstellung Langzeitarbeitsloser in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Dazu müssen die Teilnehmer in den letzten sieben Jahren mindestens sechs Jahre Hartz IV-Leistungen empfangen haben und über 25 Jahre alt sein. Für Schwerbehinderte und Eltern reicht ein Leistungsbezug von fünf Jahren für eine Förderung aus. Gleichzeitig findet eine intensive Betreuung und Unterstützung durch die Mitarbeiter der Jobcenter statt. Eine anspruchsvolle Aufgabe, die da nun auf dessen Mitarbeiter zukommt: Hier müssen nicht nur die richtigen Kandidaten und deren Potenziale herausgearbeitet werden, sondern auch Arbeitgeber gefunden werden, die bereit sind, Langzeitarbeitslose einzustellen.

„In diesem Instrument sehen wir realistische Chancen, arbeitsmarktferne Kunden erfolgreich in ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis zu bringen. Für die Arbeitnehmer ist das vielleicht der lang ersehnte Weg aus der Arbeitslosigkeit, für Arbeitgeber eröffnet es hingegen die Möglichkeit, dringend benötigte Mitarbeiter zu gewinnen“, sagt Karl-Ernst Starfeld.

Fachkräfte, Fachkräfte, Fachkräfte
Denn auch die andere Seite hat es schwer – ein durchschnittlicher Stellenbestand von 3.305 Stellen zeigt, dass die Unternehmen zum Teil große Schwierigkeiten haben, ihre Vakanzen zu besetzen und qualifizierte Fachkräfte zu finden. „Die Herausforderungen, die sich in der heutigen Situation für uns stellen, erfordern Geduld und intensive Betreuung. Niemand, der Arbeit sucht, darf abgeschrieben werden – sondern es müssen die richtigen Maßnahmen ergriffen werden, um diese Menschen in eine sichere Beschäftigung zu vermitteln. Mit dem neuen Gesetz haben wir ein Instrument mehr, um unser Angebot abzurunden.“, so Karl-Ernst Starfeld. (PM)


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