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Nachricht vom 25.01.2019    

Polizei kontrolliert Fernlinienbus - Weiterfahrt untersagt

Am Donnerstag, den 24. Januar, gegen 13:15 Uhr kontrollierten Beamte der Verkehrsdirektion Koblenz auf der B 256, in der Nähe der BAB-Anschlussstelle Neuwied-Altenkirchen, einen mit Fahrgästen besetzten Fernlinienbus. Der Bus fiel dem Kontrolleur auf, weil er erst zwei Tage zuvor einen Fernlinienbus des gleichen Unternehmens an gleicher Örtlichkeit festgestellt und kontrolliert hatte und im Rahmen dieser Kontrolle beanstandet werden musste, dass an der BAB-Anschlussstelle an der BAB 3 eine nicht genehmigte Haltestelle bedient wurde.

Symbolfoto

Oberhonnefeld-Gierend. Da der in Deutschland zugelassene Bus an ein südosteuropäisches Unternehmen vermietet war, musste das ausländische Unternehmen für den Verstoß eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000 Euro hinterlegen.

Auch bei der neuerlichen Kontrolle wurde festgestellt, dass an der BAB-Anschlussstelle durch das Unternehmen eine nicht genehmigte Haltestelle bedient wurde. Dies hatte eine erneute Anzeige zur Folge und es wurde nunmehr eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000 Euro angeordnet.

Zudem stelle der Kontrolleur der Verkehrsdirektion fest, dass in dem Bus ein analoger Fahrtenschreiber eingebaut war. Aufgrund des Alters des Busses hätte in diesem aber ein digitaler Fahrtenschreiber eingebaut sein müssen. Ermittlungen ergaben, dass der Bus bei der Erstzulassung zunächst in Deutschland zugelassen und mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgerüstet war. Nach dem Verkauf im Jahr 2013 wurde der Bus dann mit Ausfuhrkennzeichen ins Ausland gebracht. Vermutlich wurde dann ein analoges Gerät in das Fahrzeug eingebaut. Seit 2018 ist der Bus wieder in Deutschland zugelassen. Der analoge Fahrtenscheiber blieb im Bus verbaut.



Die Weiterfahrt wurde untersagt, da die Lenk- und Ruhezeiten nicht lückenlos nachgewiesen wurden, und es wurde der Einbau eines digitalen Fahrtenschreibers angeordnet, um eine vorschriftenkonforme Dokumentation der Fahrertätigkeiten zu gewährleisten. Der Verstoß wird zudem bei der zuständigen Überwachungsbehörde zur Anzeige gebracht. Die Fahrgäste wurden mit einem Ersatzbus weiterbefördert.



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