Wer haftet bei Schäden, die ein brennendes Nachbarhaus verursacht?
Haftet die Verbandsgemeinde als Träger der Freiwilligen Feuerwehr auf Schadensersatz für Schäden am Auto eines Nachbarn, die bei Löscharbeiten an einem brennenden Wohnhaus entstanden sind? Mit dieser Frage hatte sich die 1. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz zu befassen.
Region. Der Fall zeigt, dass der Weg über einen Schadenersatzanspruch gegen einen (vermeintlichen) Schadenverursacher nicht immer erfolgreich ist. Der Anspruch gegen die Feuerwehr scheiterte vor dem Landgericht Koblenz mit nachvollziehbarer Begründung. Wir berichteten. Auch das OLG Rostock hat in einem vergleichbaren Fall so entschieden (5 U 139/09).
Wir haben den Versicherungsfachmann Gabriel Kamp, Leiter der Provinzialgeschäftsstelle Dierdorf, zu dem Fall befragt.
Wie stellt sich der Fall aus versicherungstechnischer Sicht dar?
Gabriel Kamp: Es kommen auch Ansprüche gegen den Eigentümer des brennenden Hauses in Frage. Aber auch dieser Anspruch setzt eine Haftung nach den jeweiligen Haftungsnormen voraus. Die könnte sich aus § 836 BGH ergeben. Diese Norm begründet eine Haftung, wenn die Ursache für das Herabstürzen von Ziegeln in der fehlerhaften Errichtung oder Unterhaltung des Gebäudes liegt. Sind dem Gebäudeeigentümer insoweit keine Vorwürfe zu machen, scheitert ein Schadenersatzanspruch ebenfalls. Auch ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch nach § 906 BGB ist denkbar. Allerdings greift auch der nicht, wenn der Brand beispielsweise durch einen Dritten (Brandstiftung...) verursacht wurde.
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Kann überhaupt eine generelle Aussage getroffen werden?
Gabriel Kamp: Haftung ist immer eine Bewertung des Einzelfalles und führt nicht immer zum Schadenersatz.
Was empfehlen Sie?
Gabriel Kamp: Folglich ist es immer ratsam, selbst zu handeln und sein Eigentum durch den Abschluss eigener Versicherungen zu schützen. In diesem Fall wäre das durch den Abschluss einer Kfz-Kaskoversicherung problemlos möglich gewesen. Einige Gerichte (unter anderem AG Hamburg, 11 C 525/94) ordnen solche Schäden der Teilkaskoversicherung zu, weil sie das als unmittelbare Folge des Brandschadens werten. Das ist aber strittig. In jedem Fall hilft aber die Vollkaskoversicherung.
Die Fragen stellte Wolfgang Tischler.
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