Desolater osteuropäischer Kleinbus mit illegaler Personenbeförderung stillgelegt
Beamte der Verkehrsdirektion Koblenz kontrollierten am Mittwoch, 6. März gegen 16 Uhr auf der A 3, Rastplatz "Sessenhausen" einen osteuropäischen Kleinbus. Der Fahrer war auf dem Weg von seinem Heimatstaat nach England. Erneut musste festgestellt werden, dass Personen befördert wurden, ohne dass hierfür eine Genehmigung vorlag. Die technische Überprüfung brachte vielfältige Mängel ans Tageslicht.
Sessenhausen. Auch wurden keinerlei Lenkzeitnachweise erbracht. Diesbezügliche Recherchen ergaben letztlich, dass der Fahrer zum Kontrollzeitpunkt bereits circa 26 Stunden unterwegs war, ohne vorgeschriebenen Ruhezeiten eingehalten zu haben.
Bei der Überprüfung der Ladung wurde festgestellt, dass neben verschiedenen Stückgütern noch drei Kanister mit jeweils circa 20 Litern Diesel auf der Ladefläche standen. Diese waren komplett ungesichert und hätten jederzeit umkippen und gegebenenfalls auslaufen können.
Der Zustand des Fahrzeugs war nach ersten Einschätzungen an der Kontrollstelle katastrophal. Sitze waren nachträglich eingebaut und mangelhaft befestigt, Sicherheitsgurte fehlten oder waren beschädigt, es waren falsche Scheinwerfer eingebaut. Der negative Gesamteindruck wurde noch dadurch abgerundet, dass ein erheblicher Öl- und Dieselverlust am Motor festzustellen war und der Handbremshebel durch einen nachträglich befestigten Sitz nicht betätigt werden konnte.
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Die Weiterfahrt wurde untersagt und das Fahrzeug am Tag nach der Kontrolle bei einer Prüforganisation vorgeführt. Nicht nur die bereits festgestellten Mängel bestätigte der Prüfer, auch die Bremsleitungen waren teilweise derart durch Rost geschwächt, dass diese jederzeit hätten undicht werden können.
Das Fahrzeug wurde als verkehrsunsicher bewertet und direkt stillgelegt. Zur Verhinderung einer weiteren Nutzung wurden Zulassungsbescheinigung und Kennzeichen des Fahrzeugs sichergestellt.
Gegen den Fahrer und den Fahrzeughalter wurden Anzeigen gefertigt und es wurden Sicherheitsleistungen in Höhe von insgesamt 2.250 Euro einbehalten.
(PM Verkehrsdirektion Koblenz)
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